Artikel 10 VO (EU) 2021/1134
Aufhebung
Die Entscheidung 2004/512/EG und der Beschluss 2008/633/JI werden aufgehoben. Bezugnahmen auf diese Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und sind gemäß den Entsprechungstabellen in Anhang I beziehungsweise II der vorliegenden Verordnung zu lesen.
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