Artikel 66 VO (EU) 2021/1139
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2021 für die Unterstützung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung gemäß Titel III.
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