VO (EU) 2021/1139
Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 247
Alle Normen
- TITEL IALLGEMEINER RAHMEN
- KAPITEL IAllgemeine Bestimmungen
- KAPITEL IIFinanzrahmen
- KAPITEL IIIProgrammplanung
- TITEL IIUNTERSTÜTZUNG IM RAHMEN DER GETEILTEN MITTELVERWALTUNG
- KAPITEL IAllgemeine Grundsätze der Unterstützung
- KAPITEL IIPriorität 1: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
- Abschnitt 1Umfang der Unterstützung
- Abschnitt 2Besondere Voraussetzungen
- KAPITEL IIIPriorität 2: Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union
- Abschnitt 1Umfang der Unterstützung
- Abschnitt 2Besondere Voraussetzungen
- KAPITEL IVPriorität 3: Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
- Abschnitt 1Umfang der Unterstützung
- Abschnitt 2Besondere Voraussetzungen
- KAPITEL VPriorität 4: Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane
- Abschnitt 1Umfang der Unterstützung
- Abschnitt 2Besondere Voraussetzungen
- KAPITEL VINachhaltige Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage
- KAPITEL VIIVorschriften für in geteilter Mittelverwaltung finanzierte Maßnahmen
- Abschnitt 1Unterstützung aus dem EMFAF
- Abschnitt 2Finanzmanagement
- Abschnitt 3Begleitung und Berichterstattung
- TITEL IIIUNTERSTÜTZUNG IM RAHMEN DER DIREKTEN UND INDIREKTEN MITTELVERWALTUNG
- KAPITEL IPriorität 1: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer biologischer Ressourcen
- KAPITEL IIPriorität 2: Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union
- KAPITEL IIIPriorität 3: Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
- KAPITEL IVPriorität 4: Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane
- KAPITEL VVorschriften für die Durchführung im Wege der direkten und indirekten Mittelverwaltung
- TITEL IVVERFAHRENSVORSCHRIFTEN
- TITEL VSCHLUSSBESTIMMUNGEN