ANHANG III VO (EU) 2021/1139
SPEZIFISCHE BEIHILFEHÖCHSTSÄTZE IM RAHMEN DER GETEILTEN MITTELVERWALTUNG
ZEILENNUMMER | SPEZIFISCHE VORHABENSKATEGORIE | BEIHILFEHÖCHSTSATZ |
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1 | Nach den Artikeln 17, 18 und 19 unterstützte Vorhaben | 40 % |
2 | Folgende Vorhaben zur Umsetzung der Pflicht zur Anlandung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013: | |
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100 % | |
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75 % | |
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75 % | |
3 | Vorhaben mit dem Ziel der Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen, mit Ausnahme der nach Artikel 19 unterstützten Vorhaben | 75 % |
4 | Vorhaben in Gebieten in äußerster Randlage | 85 % |
5 | Vorhaben auf griechischen Inseln in Randlage und auf den kroatischen Inseln Dugi Otok, Vis, Mljet und Lastovo | 85 % |
6 | Nach Artikel 22 unterstützte Vorhaben | 85 % |
7 | Vorhaben mit Bezug zur kleinen Küstenfischerei | 100 % |
8 | Vorhaben, bei denen der Begünstigte eine öffentliche Stelle oder ein Unternehmen ist, das gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, sofern die Unterstützung für die Erbringung solcher Dienstleistungen gewährt wird | 100 % |
9 | Vorhaben mit Bezug zu den Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 39 | 100 % |
10 | Nach den Artikeln 23 und 25 und im Rahmen von Priorität 4 unterstützte Vorhaben | 100 % |
11 | Vorhaben in Zusammenhang mit der Gestaltung, Entwicklung, Überwachung, Bewertung und Verwaltung transparenter Systeme für den Austausch von Fangmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 | 100 % |
12 | Vorhaben im Zusammenhang mit den laufenden Kosten lokaler Aktionsgruppen | 100 % |
13 |
Nach Artikel 30 unterstützte Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
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100 % |
14 |
Vorhaben, die nicht unter Zeile 13 fallen und alle der folgenden Kriterien erfüllen:
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100 % |
15 | Vorhaben, die von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden durchgeführt werden | 75 % |
16 | Finanzierungsinstrumente mit Ausnahme von Finanzierungsinstrumenten im Zusammenhang mit den in Zeile 1 genannten Vorhaben | 100 % |
17 | von KMU umgesetzte Vorhaben zur Förderung nachhaltiger Aquakultur | 60 % |
18 | Vorhaben zur Förderung innovativer Fischereierzeugnisse, -verfahren oder -ausrüstung | 75 % |
19 | Vorhaben, die von Zusammenschlüssen von Fischern oder anderen kollektiven Begünstigten durchgeführt werden | 60 % |
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