ANHANG I VO (EU) 2021/1139

GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR DEN EMFAF

ZENTRALE LEISTUNGSINDIKATOREN (1) ERGEBNISINDIKATOREN (MAßEINHEIT) OUTPUTINDIKATOR

CI 01 – gegründete Unternehmen

CI 02 – Unternehmen mit höherem Umsatz

CI 03 – geschaffene Arbeitsplätze

CI 04 – erhaltene Arbeitsplätze

CI 05 – begünstigte Personen

CI 06 – Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen, der biologischen Vielfalt, der Tiergesundheit und des Tierschutzes

CI 07 – Energieverbrauch, der zu einer Senkung der CO2-Emissionen führt

CI 08 – Anzahl unterstützter KMU

CR 01 – neue Produktionskapazität (in Tonnen/Jahr)

CR 02 – erhaltene Aquakulturproduktion (in Tonnen/Jahr)

CR 03 – gegründete Unternehmen (Anzahl der Unternehmen)

CR 04 – Unternehmen mit höherem Umsatz (Anzahl der Unternehmen)

CR 05 – Kapazität der stillgelegten Schiffe (in BRZ und kW)

CR 06 – geschaffene Arbeitsplätze (Anzahl der Personen)

CR 07 – erhaltene Arbeitsplätze (Anzahl der Personen)

CR 08 – begünstigte Personen (Anzahl der Personen)

CR 09 – Fläche, die Gegenstand von Vorhaben zur Förderung eines guten Umweltzustands und zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme war (in km2 oder km)

CR 10 – Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen, der biologischen Vielfalt, der Tiergesundheit und des Tierschutzes (Anzahl der Maßnahmen)

CR 11 – Organisationen, die die soziale Tragfähigkeit erhöht haben (Anzahl der Organisationen)

CO 01 – Anzahl der Vorhaben

CI 09 – Anzahl der Fischereifahrzeuge, die mit elektronischen Positions- und Fangmeldesystemen ausgerüstet sind

CI 10 – Anzahl lokaler Aktionsgruppen

CI 11 – Anzahl der unterstützten Fischereifahrzeuge der kleinen Küstenfischerei

CI 12 – Nutzung von Daten und Informationsplattformen

CR 12 – Wirksamkeit des Systems zur „Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten” (Skala: hoch, mittel, niedrig)

CR 13 – Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern (Anzahl der Maßnahmen)

CR 14 – ermöglichte Innovationen (Anzahl neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Geschäftsmodelle oder Methoden)

CR 15 – installierte oder verbesserte Kontrollinstrumente (Anzahl der Instrumente)

CR 16 – von Werbe- und Informationsmaßnahmen begünstige Organisationen (Anzahl der Organisationen)

CR 17 – Organisationen, die die Ressourceneffizienz bei der Produktion und/oder Verarbeitung verbessern (Anzahl der Organisationen)

CR 18 – Energieverbrauch, der zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führt (in kWh/t oder Liter/h)

CR 19 – Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerungskapazität (Anzahl der Maßnahmen)

CR 20 – angestoßene Investitionen (in EUR)

CR 21 – zur Verfügung gestellte Datensätze und Beratungsangebote (Anzahl)

CR 22 – Nutzung von Daten und Informationsplattformen (Anzahl der Seitenaufrufe)

Fußnote(n):

(1)

Zentrale Leistungsindikatoren für den EMFAF, die von der Kommission gemäß ihrer Berichterstattungspflicht nach Artikel 41 Absatz 3 Buchstabe h Ziffer iii der Haushaltsordnung zu verwenden sind.

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