ANHANG I VO (EU) 2021/1139
GEMEINSAME INDIKATOREN FÜR DEN EMFAF
ZENTRALE LEISTUNGSINDIKATOREN (1) | ERGEBNISINDIKATOREN (MAßEINHEIT) | OUTPUTINDIKATOR |
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CI 01 – gegründete Unternehmen CI 02 – Unternehmen mit höherem Umsatz CI 03 – geschaffene Arbeitsplätze CI 04 – erhaltene Arbeitsplätze CI 05 – begünstigte Personen CI 06 – Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen, der biologischen Vielfalt, der Tiergesundheit und des Tierschutzes CI 07 – Energieverbrauch, der zu einer Senkung der CO2-Emissionen führt CI 08 – Anzahl unterstützter KMU |
CR 01 – neue Produktionskapazität (in Tonnen/Jahr) CR 02 – erhaltene Aquakulturproduktion (in Tonnen/Jahr) CR 03 – gegründete Unternehmen (Anzahl der Unternehmen) CR 04 – Unternehmen mit höherem Umsatz (Anzahl der Unternehmen) CR 05 – Kapazität der stillgelegten Schiffe (in BRZ und kW) CR 06 – geschaffene Arbeitsplätze (Anzahl der Personen) CR 07 – erhaltene Arbeitsplätze (Anzahl der Personen) CR 08 – begünstigte Personen (Anzahl der Personen) CR 09 – Fläche, die Gegenstand von Vorhaben zur Förderung eines guten Umweltzustands und zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme war (in km2 oder km) CR 10 – Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen, der biologischen Vielfalt, der Tiergesundheit und des Tierschutzes (Anzahl der Maßnahmen) CR 11 – Organisationen, die die soziale Tragfähigkeit erhöht haben (Anzahl der Organisationen) |
CO 01 – Anzahl der Vorhaben |
CI 09 – Anzahl der Fischereifahrzeuge, die mit elektronischen Positions- und Fangmeldesystemen ausgerüstet sind CI 10 – Anzahl lokaler Aktionsgruppen CI 11 – Anzahl der unterstützten Fischereifahrzeuge der kleinen Küstenfischerei CI 12 – Nutzung von Daten und Informationsplattformen |
CR 12 – Wirksamkeit des Systems zur „Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten” (Skala: hoch, mittel, niedrig) CR 13 – Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern (Anzahl der Maßnahmen) CR 14 – ermöglichte Innovationen (Anzahl neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Geschäftsmodelle oder Methoden) CR 15 – installierte oder verbesserte Kontrollinstrumente (Anzahl der Instrumente) CR 16 – von Werbe- und Informationsmaßnahmen begünstige Organisationen (Anzahl der Organisationen) CR 17 – Organisationen, die die Ressourceneffizienz bei der Produktion und/oder Verarbeitung verbessern (Anzahl der Organisationen) CR 18 – Energieverbrauch, der zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führt (in kWh/t oder Liter/h) CR 19 – Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerungskapazität (Anzahl der Maßnahmen) CR 20 – angestoßene Investitionen (in EUR) CR 21 – zur Verfügung gestellte Datensätze und Beratungsangebote (Anzahl) CR 22 – Nutzung von Daten und Informationsplattformen (Anzahl der Seitenaufrufe) |
Fußnote(n):
- (1)
Zentrale Leistungsindikatoren für den EMFAF, die von der Kommission gemäß ihrer Berichterstattungspflicht nach Artikel 41 Absatz 3 Buchstabe h Ziffer iii der Haushaltsordnung zu verwenden sind.
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