Artikel 51 VO (EU) 2021/1139

Meerespolitik und Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft

Aus dem EMFAF wird die Durchführung der Meerespolitik und die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft unterstützt durch

a)
die Förderung einer nachhaltigen, CO2-armen und klimaresilienten blauen Wirtschaft;
b)
die Förderung einer integrierten Meerespolitik und Meeresgovernance, unter anderem durch maritime Raumplanung, Meeresbeckenstrategien und regionale maritime Zusammenarbeit;
c)
die Verbesserung der Übertragung und Nutzung von Forschung, Innovation und Technologie in der nachhaltigen blauen Wirtschaft;
d)
die Verbesserung der maritimen Fähigkeiten‚ des Wissens über die Meere und des Austauschs sozioökonomischer und ökologischer Daten über die nachhaltige blaue Wirtschaft;
e)
die Entwicklung von Projektbeständen und innovativen Finanzierungsinstrumenten.

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