Artikel 51 VO (EU) 2021/1139
Meerespolitik und Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft
Aus dem EMFAF wird die Durchführung der Meerespolitik und die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft unterstützt durch
- a)
- die Förderung einer nachhaltigen, CO2-armen und klimaresilienten blauen Wirtschaft;
- b)
- die Förderung einer integrierten Meerespolitik und Meeresgovernance, unter anderem durch maritime Raumplanung, Meeresbeckenstrategien und regionale maritime Zusammenarbeit;
- c)
- die Verbesserung der Übertragung und Nutzung von Forschung, Innovation und Technologie in der nachhaltigen blauen Wirtschaft;
- d)
- die Verbesserung der maritimen Fähigkeiten‚ des Wissens über die Meere und des Austauschs sozioökonomischer und ökologischer Daten über die nachhaltige blaue Wirtschaft;
- e)
- die Entwicklung von Projektbeständen und innovativen Finanzierungsinstrumenten.
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