Artikel 50 VO (EU) 2021/1139

Marktinformationen

Aus dem EMFAF wird eine Unterstützung für die Gewinnung und Verbreitung von Kenntnissen und Informationen über den Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse durch die Kommission gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 gewährt.

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