Artikel 3 VO (EU) 2021/1139
Prioritäten
Der EMFAF trägt zur Durchführung der GFP und der Meerespolitik der Union bei. Mit ihm werden die folgenden Prioritäten verfolgt:
- 1.
- Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen;
- 2.
- Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union;
- 3.
- Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften;
- 4.
- Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane.
Die Unterstützung im Rahmen des EMFAF trägt zur Verwirklichung der Ziele der Union beim Umwelt- und Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel bei. Dieser Beitrag wird nach der in Anhang IV dargelegten Methodik verfolgt.
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