Artikel 29 VO (EU) 2021/1139
Spezifisches Ziel
Die Unterstützung im Rahmen dieses Kapitels deckt Interventionen ab, die zur Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften beitragen.
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