Artikel 56 VO (EU) 2021/1139

Mischfinanzierungsmaßnahmen

Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen des EMFAF werden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/523 und Titel X der Haushaltsordnung durchgeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.