ANHANG IV VO (EU) 2021/1139

INTERVENTIONSKATEGORIEN

Nr. INTERVENTIONSKATEGORIE KLIMA-KOEFFIZIENT UMWELT-KOEFFIZIENT
1 Verringerung negativer Auswirkungen und/oder Beitrag zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt und Beitrag zu einem guten Umweltzustand 100 % 100 %
2 Förderung der Voraussetzungen für rentable, wettbewerbsfähige und attraktive Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungssektoren 40 % 40 %
3 Beitrag zur Klimaneutralität 100 % 100 %
4 Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit 100 % 100 %
5 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit 100 % 100 %
6 Beitrag zu einem guten Umweltzustand durch Einrichtung und Überwachung von Meeresschutzgebieten, einschließlich Natura 2000 100 % 100 %
7 Ausgleich für unerwartete Ereignisse in den Bereichen Umwelt, Klima oder öffentliche Gesundheit 0 % 0 %
8 Ausgleich für Mehrkosten in Gebieten in äußerster Randlage 0 % 0 %
9 Tiergesundheit und Tierschutz 40 % 40 %
10 Kontrolle und Durchsetzung 40 % 100 %
11 Datenerhebung und -analyse und Förderung des Wissens über die Meere 100 % 100 %
12 Meeresüberwachung und -sicherheit 40 % 40 %
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)
13 CLLD – Maßnahmen zur Vorbereitung 0 % 0 %
14 CLLD – Umsetzung von Strategien 40 % 40 %
15 CLLD – laufende Kosten und Sensibilisierung 0 % 0 %
Technische Hilfe
16 Technische Hilfe 0 % 0 %

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