Artikel 1 VO (EU) 2021/1153

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird die Fazilität „Connecting Europe” (im Folgenden „CEF” ) für den Zeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 geschaffen.

Mit dieser Verordnung werden die Ziele der CEF, ihre Mittelausstattung für den Zeitraum 2021-2027, die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.