Artikel 2 VO (EU) 2021/116

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 409/2013.

Darüber hinaus gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Flughäfen — kooperative Entscheidungsfindung” (Airport — Collaborative Decision Making, A-CDM): ein Verfahren, bei dem Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verkehrsfluss- und Kapazitätsmanagement (ATFCM) an Flughäfen auf der Interaktion der am Betrieb Beteiligten und anderer Akteure des ATFCM beruhen, und das dazu dient, Verspätungen zu verringern, die Vorhersehbarkeit von Ereignissen zu verbessern, die Nutzung der Ressourcen zu optimieren und die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern;
2.
„Flughafenbetriebsplan” (Airport Operations Plan, AOP): ein einziger, gemeinsam und kooperativ vereinbarter fortlaufender Plan, der allen relevanten am Betrieb Beteiligten zur Verfügung steht und der eine gemeinsame Lageerfassung zur Optimierung der Prozesse bietet;
3.
„Netzbetriebsplan” (Network Operations Plan, NOP): ein Plan, der einschließlich seiner unterstützenden Instrumente vom Netzmanager in Absprache mit den am Betrieb Beteiligten zur kurz- und mittelfristigen Organisation seiner betrieblichen Tätigkeiten gemäß den Leitlinien des Netzstrategieplans ausgearbeitet wird und der in Bezug auf den Teil, der sich speziell mit der Auslegung des europäischen Streckennetzes befasst, den Plan zur Verbesserung des europäischen Streckennetzes enthält;
4.
„betriebliche Anwendung einer ATM-Funktion” (operate an ATM functionality): Indienststellung der betreffenden ATM-Funktion, die in vollem Umfang im täglichen Betrieb genutzt wird;
5.
„AF1” oder „erweitertes Ankunftsmanagement und integriertes Ankunftsmanagement (AMAN)/Abflugmanagement (DMAN) im Nahverkehrsbereich mit hoher Verkehrsdichte” (extended arrival management and integrated arrival management ( „AMAN” )/departure management ( „DMAN” ) in the high-density terminal manoeuvring areas): eine ATM-Funktion, die die Präzision des Anflugwegs verbessert und die Sequenzierung des Flugverkehrs zu einem früheren Zeitpunkt sowie die optimale Nutzung der Pisten erleichtert, indem die AMAN- und DMAN-Sequenzen durch den Einsatz spezifischer ATM-Lösungen integriert werden;
6.
„AF2” oder „Flughafenintegration und -durchsatz” (airport integration and throughput): eine ATM-Funktion zur Erleichterung der Erbringung von Anflug- und Flugplatzkontrolldiensten, indem Sicherheit und Durchsatz auf Pisten verbessert, Integration und Sicherheit beim Rollen erhöht und gefährliche Situationen auf Pisten verringert werden;
7.
„AF3” oder „flexibles Luftraummanagement und freie Streckenführung” (flexible airspace management and free route airspace): eine ATM-Funktion, die das flexible Luftraummanagement und die freie Streckenführung betrieblich kombiniert und es Luftraumnutzern ermöglicht, so präzise wie möglich ihrem bevorzugten Flugweg zu folgen, ohne durch feste Luftraumstrukturen oder Netze mit festgelegten Strecken eingeschränkt zu sein. Sie ermöglicht einen sicheren und flexiblen Flugbetrieb mit geringstmöglichen Auswirkungen auf andere Luftraumnutzer in den Fällen, in denen eine Trennung erforderlich ist;
8.
„AF4” oder „kooperatives Netzmanagement” (network collaborative management): eine ATM-Funktion, die die Leistung des europäischen ATM-Netzes durch Austausch, Änderung und Verwaltung der Flugweginformationen verbessert und damit die Kapazität und Flugeffizienz erhöht. AF4 trägt zur Umsetzung eines Kooperationsnetzes für Planung und Entscheidungsfindung bei, das die Durchführung eines Flugbetriebs ermöglicht, der auf Flüge und den Verkehrsfluss ausgerichtet ist;
9.
„AF5” oder „systemweites Informationsmanagement” (System Wide Information Management, SWIM): eine ATM-Funktion, die aus Normen und Infrastrukturen besteht, die die Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Diensten für den Informationsaustausch zwischen den am Betrieb Beteiligten über interoperable Dienste ermöglichen, die auf SWIM-Normen beruhen und über ein Internet-Protokoll bereitgestellt werden;
10.
„AF6” oder „anfänglicher Austausch von Informationen über den Flugweg” (initial trajectory information sharing, i4D): eine ATM-Funktion zur verbesserten Nutzung von Zielzeiten und Flugweginformationen, einschließlich des Einsatzes — sofern verfügbar — von bordseitigen 4D-Flugwegdaten durch das ATC-System am Boden und die Netzmanagersysteme, wodurch weniger taktische Maßnahmen erforderlich sind und die Konfliktvermeidung verbessert wird.

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