ANHANG VI VO (EU) 2021/1165

Für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion in Drittländern und in Gebieten in äußerster Randlage der Union zugelassene Erzeugnisse und Stoffe gemäß Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/848

TEIL A

In Pflanzenschutzmitteln zu verwendende Wirkstoffe

Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Wirkstoffe dürfen in der ökologischen/biologischen Produktion in Drittländern verwendet werden, sofern sie den einschlägigen Rechtsvorschriften des Drittlandes entsprechen, gemäß den Leitlinien des Codex Alimentarius CXG 97-2022(1) von den Rückstandshöchstmengen ausgenommen sind, in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) aufgeführt sind oder in der genannten Verordnung spezifische Rückstandshöchstmenge festgelegt wurden. Sie unterliegen den entsprechenden in der Tabelle festgelegten besonderen Bedingungen und Einschränkungen.
CAS-Nummer Bezeichnung des Wirkstoffs Besondere Bedingungen und Einschränkungen
Mikroorganismen einschließlich Viren, bei Verwendung als biologische Bekämpfungsmittel

Kein GVO-Ursprung

Nicht unter Verwendung von Kultursubstraten mit GVO-Ursprung hergestellt

74-85-1 Ethylen Zur Blühinduktion bei Ananas

TEIL B

In Pflanzenschutzmitteln zu verwendende Wirkstoffe Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Wirkstoffe dürfen in der ökologischen/biologischen Produktion in Gebieten in äußerster Randlage der Union verwendet werden, sofern sie den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und gegebenenfalls den auf dem Unionsrecht beruhenden nationalen Bestimmungen entsprechen.

Fußnote(n):

(1)

https://www.fao.org/fao-who-codexalimentarius/codex-texts/guidelines/en.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/oj).

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