Artikel 1 VO (EU) 2021/1189
Gegenstand
Mit der vorliegenden Verordnung werden Vorschriften für die Erzeugung und die Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material im Sinne der Verordnung (EU) 2018/848 festgelegt; dies umfasst Saatgut von landwirtschaftlichen und Gemüsearten, Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut, Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen, Rebenvermehrungsmaterial und Vermehrungsmaterial von Obstarten im Sinne der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EG, 98/56/EG, 2002/53/EG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG, 2002/57/EG, 2008/72/EG, 2008/90/EG.
Die vorliegende Verordnung gilt nicht für die Übertragung begrenzter Mengen von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material, das für die Erforschung und Entwicklung von ökologischem/biologischem heterogenem Material bestimmt ist.
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