Artikel 6 VO (EU) 2021/1229

Form der Unionsunterstützung und Ausführungsmethode

(1) Die Unionsunterstützung im Rahmen der Fazilität wird in Form von Finanzhilfen gemäß Titel VIII der Haushaltsordnung gewährt.

(2) Die Unionsunterstützung im Rahmen der Fazilität wird in direkter Mittelverwaltung gemäß der Haushaltsordnung ausgeführt.

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