Artikel 7 VO (EU) 2021/1230
Zahlungsbilanzstatistisch begründete Meldepflichten
(1) Die Mitgliedstaaten sehen keine zahlungsbilanzstatistisch begründeten innerstaatlichen Pflichten der Zahlungsdienstleister zur Meldung von Zahlungsverkehrsdaten im Zusammenhang mit Zahlungen ihrer Kunden vor.
(2) Unbeschadet von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten aggregierte Daten oder andere relevante, ohne weiteres verfügbare Informationen erfassen, sofern diese Erfassung keinen Einfluss auf die vollautomatische Zahlungsabwicklung hat und die Zahlungsdienstleister die Daten vollautomatisch erfassen können.
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