ANHANG V VO (EU) 2021/1236
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER UNIONSÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION (VERORDNUNG (EU) 2019/787)
Wichtiger Hinweis: Den Antragstellern wird empfohlen, keine personenbezogenen Daten (einschließlich Namen) und insbesondere keine personenbezogenen Kontaktdaten (z. B. personenbezogene Telefonnummern und E-Mail-Adressen) anzugeben. Alle in diesem Formular übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)verarbeitet. Aus Gründen der Transparenz und damit potenzielle Einspruchsführer das berechtigte Interesse des Antragstellers anfechten können, muss der Name des Antragstellers, der eine Unionsänderung der Produktspezifikation beantragt, veröffentlicht werden. Die Datenschutzerklärung ist auf der Europa-Website abrufbar.
-
1.
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Name des Erzeugnisses
[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]- 2.
- Antragsteller und berechtigtes Interesse
[Angabe von Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers, der die Änderung vorschlägt. Die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer natürlichen Person muss in diesem Antrag nicht angeben werden; sie ist der Kommission gesondert zu übermitteln. Fügen Sie bitte eine Erklärung bei, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers dargelegt wird.]- 3.
- Drittland, zu dem das geografische Gebiet gehört
...- 4.
- Rubrik der Produktspezifikation und des Einzigen Dokuments, auf die sich die Änderung(en) bezieht/beziehen
- ☐
- Name des Erzeugnisses
- ☐
- Spirituosenkategorie oder rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung der Spirituose
- ☐
- Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
- ☐
- Vermarktungsbeschränkungen
- 5.
- Art der Änderung(en)
[Bitte fügen Sie eine Erklärung bei, in der erläutert wird, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „Unionsänderung” gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) fällt/fallen.]- 6.
- Änderung(en)
[Beschreibung und Begründung jeder einzelnen Änderung. Der Antrag auf Änderung muss gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission(3) und Artikel 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1236 der Kommission(4) umfassend und erschöpfend sein.]- 7.
- Anlagen
- 7.1.
- Konsolidiertes Einziges Dokument in der geänderten Fassung
- 7.2.
- Veröffentlichte konsolidierte Fassung der Produktspezifikation oder Fundstelle der Produktspezifikation
- 7.3.
- Nachweis, dass die geänderten Dokumente der im Drittland anerkannten geografischen Angabe entsprechen
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
- (2)
Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1).
- (3)
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission vom 12. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register (ABl. L 270).
- (4)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1236 der Kommission vom 12. Mai 2021 mit Einzelheiten der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung, die Verwendung des Logos und die Kontrolle (ABl. L 270).
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