Artikel 3a VO (EU) 2021/133

Ausnahme für die Hersteller besonderer Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen, die in Kleinserie hergestellt werden

Abweichend von den Artikeln 1 und 2 reicht es für Hersteller besonderer Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen, die in Kleinserie hergestellt werden, aus, die Datenelemente der elektronischen Fassung der Übereinstimmungsbescheinigung durch manuelle Eingabe oder durch Hochladen einer IVI-XML-Datei zur Verfügung zu stellen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.