Artikel 3 VO (EU) 2021/1341
Verfahren für die Validierung von Warnsystemen bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
Prüfverfahren für die Validierung von Warnsystemen bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers durch den Hersteller sind in Anhang I Teil 2 festgelegt.
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