Artikel 4 VO (EU) 2021/1341
Verfahren für die Bewertung der technischen Dokumentation und der Nachprüfungen
Verfahren für die Bewertung der vom Hersteller vorgelegten technischen Unterlagen und der Nachprüfungen durch die Genehmigungsbehörden und technischen Dienste sind in Anhang I Teil 3 festgelegt.
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