Artikel 1 VO (EU) 2021/1342
Überwachung von Drittländern
(1) Der Jahresbericht, der der Kommission gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/848 bis zum 31. März jedes Jahres von einem Drittland übermittelt werden muss, das unter die Definition gemäß Artikel 48 Absatz 1 der genannten Verordnung fällt und in dem Verzeichnis aufgeführt ist, das im Wege einer gemäß Artikel 48 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/848 erlassenen Durchführungsverordnung erstellt wurde (im Folgenden das „Drittland” ), umfasst Folgendes:
- a)
- Informationen über die Entwicklung der biologischen/ökologischen Produktion in dem Drittland, einschließlich über die erzeugten Produkte, die Anbaufläche, die Produktionsgebiete, die Anzahl der Erzeuger und die Lebensmittelverarbeitung;
- b)
- Informationen über die Art der in die Union ausgeführten ökologisch/biologisch erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel;
- c)
- eine Beschreibung der von der zuständigen Behörde des Drittlands im Vorjahr durchgeführten Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten, die erzielten Ergebnisse und die getroffenen Abhilfemaßnahmen;
- d)
- jegliche Änderungen der in dem Drittland angewandten Produktionsstandards, die als gleichwertig mit den Produktionsvorschriften gemäß den Titeln III und IV der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingestuft wurden;
- e)
- jegliche Änderungen der in dem Drittland angewandten Kontrollmaßnahmen, die an Wirksamkeit als gleichwertig mit den Kontrollen gemäß Titel V der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingestuft wurden, und eine Bestätigung, dass diese Kontrollmaßnahmen fortlaufend und effektiv angewandt worden sind;
- f)
- sonstige Aktualisierungen des technischen Dossiers des Drittlandes;
- g)
- die Website oder eine andere Adresse, unter der das aktuelle Verzeichnis der unter das Kontrollsystem fallenden Unternehmer eingesehen werden kann, sowie eine Kontaktstelle, bei der Informationen über ihren Zertifizierungsstatus und die betreffenden Erzeugniskategorien jederzeit verfügbar sind;
- h)
- sonstige von dem Drittland als relevant erachtete Informationen.
(2) Das Drittland teilt der Kommission über die elektronische Plattform des Informationssystems für den ökologischen Landbau (OFIS) unverzüglich jegliche Änderungen bezüglich der in diesem Drittland geltenden Maßnahmen oder deren Durchführung und insbesondere bezüglich des Kontrollsystems mit.
(3) Das Drittland teilt der Kommission über OFIS unverzüglich jegliche Änderungen der administrativen Daten mit, die in dem Verzeichnis zu führen sind, das im Wege einer gemäß Artikel 48 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/848 erlassenen Durchführungsverordnung erstellt wurde.
(4) Die Kommission kann jederzeit weitere Informationen von dem Drittland anfordern, einschließlich der Vorlage eines oder mehrerer durch unabhängige Sachverständige erstellter Berichte über Prüfungen vor Ort.
(5) Die Kommission kann auf der Grundlage einer Risikoanalyse oder im Falle eines vermuteten Verstoßes in dem Drittland eine Prüfung vor Ort durch von ihr bezeichnete Sachverständige durchführen lassen.
(6) Hat die Kommission eine Mitteilung eines Mitgliedstaats erhalten, in der sie über einen begründeten Verdacht auf eine Unregelmäßigkeit oder einen Verstoß in Bezug auf die Konformität von eingeführten ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und den Produktionsstandards und Kontrollmaßnahmen, die auf der Grundlage der vorgenommenen Bewertung als gleichwertig anerkannt wurden, unterrichtet wird, teilt sie dies der zuständigen Behörde des Drittlandes mit. Die zuständige Behörde untersucht den Ursprung der mutmaßlichen Unregelmäßigkeit oder des mutmaßlichen Verstoßes und informiert die Kommission und den betreffenden Mitgliedstaat innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Mitteilung der Kommission unter Verwendung des Musters in Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission über das Ergebnis der Untersuchung und die ergriffenen Maßnahmen, die gegebenenfalls auch Prüfungen vor Ort bei Unternehmern umfassen können.
Fußnote(n):
- (1)
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Verfahrensvorschriften für die Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen von als ökologisch/biologisch zertifizierten Unternehmern und Unternehmergruppen und ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Drittländern zuständig sind, und durch Vorschriften über deren Überwachung sowie über die Kontrollen und sonstigen Maßnahmen, die von diesen Kontrollbehörden und Kontrollstellen durchgeführt werden (ABl. L 336 vom 23.9.2021, S. 7).
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