Artikel 5 VO (EU) 2021/1342

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Die Artikel 1 und 3 sowie Artikel 4a Absatz 1 gelten bis zum 31. Dezember 2026.

Die Artikel 2 und 4 sowie Artikel 4a Absatz 2 gelten bis zum 31. Dezember 2024.

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