Artikel 5 VO (EU) 2021/1352

Bedingungen zur Gewährleistung einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Referenzwert-Methodik

Referenzwert-Administratoren bewahren einen dokumentierten Prüfpfad der Berechnung des Referenzwerts auf, einschließlich jeglicher Bewertungen der Belastbarkeit der Methodik und der Ergebnisse von Rückvergleichen.

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