ANHANG I VO (EU) 2021/1378

MUSTER DER BESCHEINIGUNG

BESCHEINIGUNG FÜR UNTERNEHMER, UNTERNEHMERGRUPPEN UND AUSFÜHRER IN DRITTLÄNDERN FÜR ERZEUGNISSE, DIE ALS ÖKOLOGISCHE/BIOLOGISCHE ERZEUGNISSE ODER UMSTELLUNGSERZEUGNISSE IN DIE EUROPÄISCHE UNION EINGEFÜHRT WERDEN SOLLEN

Teil I: Verbindliche Angaben

(1)(2)(3)
1.
Nummer der Bescheinigung
2.
(Zutreffendes auswählen)

Unternehmer
Unternehmergruppe — siehe Feld 10
Ausführer

3.
Name und Anschrift des Unternehmers, der Unternehmergruppe oder des Ausführers
4.
Name, Anschrift und Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle des Unternehmers, der Unternehmergruppe oder des Ausführers
5.
Tätigkeit(en) des Unternehmers, der Unternehmergruppe oder des Ausführers (Zutreffendes auswählen)
Produktion
Aufbereitung
Vertrieb
Lagerung
Einfuhr
Ausfuhr
6.
Erzeugniskategorie(n) gemäß Artikel 35 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und Produktionsverfahren (Zutreffendes auswählen)
a)
unverarbeitete Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, einschließlich Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial

Produktionsverfahren:

ökologische/biologische Produktion außer während des Umstellungszeitraums
Produktion während des Umstellungszeitraums
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

b)
Tiere und unverarbeitete tierische Erzeugnisse

Produktionsverfahren:

ökologische/biologische Produktion außer während des Umstellungszeitraums
Produktion während des Umstellungszeitraums
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

c)
Algen und unverarbeitete Aquakulturerzeugnisse

Produktionsverfahren:

ökologische/biologische Produktion außer während des Umstellungszeitraums
Produktion während des Umstellungszeitraums
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

d)
verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind

Produktionsverfahren:

Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse
Produktion von Umstellungserzeugnissen
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

e)
Futtermittel

Produktionsverfahren:

Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse
Produktion von Umstellungserzeugnissen
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

f)
Wein

Produktionsverfahren:

Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse
Produktion von Umstellungserzeugnissen
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

g)
andere in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 aufgeführte Erzeugnisse oder nicht durch die vorstehenden Kategorien erfasste Erzeugnisse

Produktionsverfahren:

Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse
Produktion von Umstellungserzeugnissen
ökologische/biologische Produktion mit nichtökologischer/nichtbiologischer Produktion

7.
Verzeichnis der Erzeugnisse
Name des Erzeugnisses und/oder Code-Nummer der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(2) für Erzeugnisse im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/848
ökologisch/biologisch
in Umstellung
Dieses Dokument wurde gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission(3) ausgestellt, um zu bestätigen, dass der Unternehmer, die Unternehmergruppe oder der Ausführer (Nichtzutreffendes streichen) die Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 einhält.
8.
Datum, Ort

Name und Unterschrift im Namen der ausstellenden Kontrollbehörde oder Kontrollstelle oder qualifiziertes elektronisches Siegel

9.
Bescheinigung gültig vom … [Datum einfügen] bis zum … [Datum einfügen]
10.
Liste der Mitglieder der Unternehmergruppe gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/848

Name des Mitglieds Anschrift oder andere Form der Identifizierung des Mitglieds

Teil II: Spezifische optionale Angaben

Eine Angabe oder mehrere Angaben, die auf Beschluss der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle zu ergänzen ist bzw. sind, die die Bescheinigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 für den Unternehmer, die Unternehmergruppe oder den Ausführer ausstellt.

1.
Erzeugnismenge

Name des Erzeugnisses und/oder KN-Code gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für Erzeugnisse im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/848
ökologisch/biologisch
in Umstellung
Geschätzte Menge in Kilogramm, Litern oder gegebenenfalls in Stückzahl

2.
Informationen zur landwirtschaftlichen Fläche

Name des Erzeugnisses
ökologisch/biologisch
in Umstellung
nichtökologisch/nichtbiologisch
Fläche in Hektar

3.
Liste der Betriebsstätten oder Einheiten, in denen der Unternehmer oder die Unternehmergruppe die Tätigkeiten durchführt

Anschrift oder LageBeschreibung der Tätigkeit(en) gemäß Teil I Feld 5

4.
Informationen über die Tätigkeit(en), die der Unternehmer oder die Unternehmergruppe ausübt, und Angaben dazu, ob die Tätigkeit(en) im eigenen Auftrag oder als Subunternehmer, der die Tätigkeit(en) für einen anderen Unternehmer durchführt, ausgeübt wird bzw. werden, wobei der Subunternehmer für die ausgeübte(n) Tätigkeit(en) verantwortlich bleibt

Beschreibung der Tätigkeit(en) gemäß Teil I Feld 5
Ausübung der Tätigkeit(en) im eigenen Auftrag
Ausübung der Tätigkeit(en) als Subunternehmer für einen anderen Unternehmer, wobei der Subunternehmer für die ausgeübte(n) Tätigkeit(en) verantwortlich bleibt

5.
Informationen über die Tätigkeit(en), die vom Subunternehmer ausgeübt werden

Beschreibung der Tätigkeit(en) gemäß Teil I Feld 5
Verantwortung verbleibt bei dem Unternehmer oder der Unternehmergruppe
Subunternehmer trägt Verantwortung

6.
Liste der Subunternehmer, die für den Unternehmer oder die Unternehmergruppe (eine) Tätigkeit(en) ausüben, für die der Unternehmer oder die Unternehmergruppe in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion verantwortlich bleibt und für die er/sie diese Verantwortung nicht auf den Subunternehmer übertragen hat

Name und AnschriftBeschreibung der Tätigkeit(en) gemäß Teil I Feld 5

7.
Information über die Akkreditierung der Kontrollstelle gemäß Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/848

a)
Name der Akkreditierungsstelle,
b)
Hyperlink zur Akkreditierungsurkunde.

8.
Weitere Angaben

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).

(2)

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission vom 19. August 2021 mit Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 297 vom 20.8.2021, S. 24).

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