Artikel 1 VO (EU) 2021/1398

Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/654 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 20a wird folgender Absatz 3 angefügt:

(3) EU-Typgenehmigungen für einen Motortyp oder eine Motorenfamilie, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 in ihrer am 24. August 2021 geltenden Fassung genehmigt wurden, bleiben weiterhin gültig.

2.
Die Anhänge I, IV V und XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

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