ANHANG II VO (EU) 2021/1401

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 wird wie folgt geändert:

(1)
Im Abschnitt mit der Überschrift „Zollkontingente im Getreidesektor” wird in der Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0138 in der Zeile „Menge” die Menge 306812000 kg durch 307105000 kg ersetzt.
(2)
Der Abschnitt mit der Überschrift „Zollkontingent im Sektor verarbeitetes Obst und Gemüse sowie Wein” wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält die Fassung „Zollkontingente im Sektor verarbeitetes Obst und Gemüse sowie Wein” .
b)
Vor der Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.6715 wird die folgende Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0067 eingefügt:

Laufende Nummer 09.0067
Spezifische Rechtsgrundlage Beschluss (EU) 2021/1213 des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Warenbezeichnung und KN-Codes

Traubensaft und Traubenmost zur Herstellung von Traubensaft und/oder von nicht in den Weinsektor fallenden Erzeugnissen wie nichtalkoholischen Getränken, Konfitüren und Soßen:

ex20096190 (siehe TARIC-Codes)

ex20096911 (siehe TARIC-Codes)

ex20096919 (siehe TARIC-Codes)

ex20096951 (siehe TARIC-Codes)

ex20096990 (siehe TARIC-Codes)

TARIC-Codes

2009619010

2009691111

2009691119

2009691910

2009695110

2009699020

Ursprung Alle Drittländer (außer Vereinigtes Königreich)
Menge 2525000 kg Eigengewicht
Zollkontingentszeitraum 1. September bis 31. August
Zollkontingentsteilzeiträume Entfällt
Ursprungsnachweis Entfällt
Kontingentszollsatz

Die für jeden KN-Code angegebenen Wertzollsätze sowie — für die Erzeugnisse des KN-Codes 20096911 — der im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union vorgesehene spezifische, in Euro/kg ausgedrückte Zollsatz:

Für den KN-Code ex20096190: 22,4 % Wertzollsatz

Für den KN-Code ex20096911: 40 % Wertzollsatz zuzüglich 20,6 EUR je 100 kg Eigengewicht

Für den KN-Code ex20096919: 40 % Wertzollsatz

Für den KN-Code ex20096951: 22,4 % Wertzollsatz

Für den KN-Code ex20096990: 22,4 % Wertzollsatz

Gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1987 zu leistende Sicherheit Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem Kontingentszollsatz und dem für Drittländer (erga omnes) geltenden Zollsatz
Besondere Bedingungen Die Verarbeitung des Traubensafts und Traubenmosts muss innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der betreffenden Erzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr erfolgen.

(3)
Der Abschnitt mit der Überschrift „Zollkontingente im Rindfleischsektor” wird wie folgt geändert:

a)
In der Tabelle für die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0161 und 09.0162 werden in der Zeile „Kontingentszollsatz” die Worte „20 % Wertzollsatz” durch die Worte „15 % Wertzollsatz” ersetzt.
b)
In der Tabelle für die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0163 und 09.0164 wird in der Zeile „Kontingentszollsatz” der Prozentsatz „20 %” durch „15 %” ersetzt.

(4)
Im Abschnitt mit der Überschrift „Zollkontingente im Schaf- und Ziegenfleischsektor” wird in der Tabelle für die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.2101, 09.2102 und 09.2011 in der Zeile „Menge” die Menge 17006000 kg durch 19090000 kg ersetzt.

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