Artikel 2 VO (EU) 2021/1434
Der gemäß Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1518 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1266 der Kommission für „alle übrigen Unternehmen” geltende Antidumpingzoll wird für die Einfuhren des Unternehmens Verbio Diesel Canada Corporation mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 wieder eingeführt.
Der in Absatz 1 genannte Antidumpingzoll wird mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 auf die Einfuhren erhoben, die gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2098 der Kommission zollamtlich erfasst wurden.
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