Artikel 2 VO (EU) 2021/1456
Faire, angemessene, diskriminierungsfreie und transparente handelsübliche Bedingungen
Die handelsüblichen Bedingungen für Clearingdienste, die von Clearingdienstleistern erbracht werden, sind als fair, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent anzusehen, wenn sie die im Anhang festgelegten Anforderungen erfüllen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.