Artikel 3 VO (EU) 2021/1456

Übergangsbestimmung

Vor dem 9. September 2021 vereinbarte handelsübliche Bedingungen für Clearingdienste werden überprüft und gegebenenfalls zur Erfüllung der im Anhang festgelegten Anforderungen bis zum 9. September 2022 geändert.

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