Artikel 1 VO (EU) 2021/1469

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 wird wie folgt geändert:

1.
Zwischen Artikel 30 und Artikel 31 wird folgender Artikel 30a eingefügt:

Artikel 30a Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs und bestimmten Waren, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden

Die in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i genannte Veterinär-/amtliche Bescheinigung, die für den Eingang in die Union von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs und bestimmten Waren zu verwenden ist, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in dem betreffenden Drittland oder Gebiet zurück in die Union verbracht werden, muss dem Muster STORAGE-TC-PAO, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 53 erstellt wurde, entsprechen.

2.
Anhang III wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

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