VO (EU) 2021/1469

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1469 der Kommission vom 10. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 hinsichtlich der Aufnahme einer neuen Musterbescheinigung für aus der Union stammende Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht werden und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Liste der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus einem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden, zulässig ist, sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 in Bezug auf die Liste der Drittländer oder Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang in die Union von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs und bestimmten Waren, die aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet wieder zurück in die Union verbracht werden, zulässig ist

Informationen

Ausfertigungsdatum10.01.2021
FundstelleAbl. 2021/L 321