ANHANG I VO (EU) 2021/1469
Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 wird wie folgt geändert:
- 1.
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In die Liste der Bescheinigungen wird nach dem Eintrag für „TRANSIT-COMP” eine neue Kategorie mit dem Titel „Durchfuhr von zusammengesetzten Erzeugnissen durch die Union in ein Drittland oder Gebiet, entweder durch unmittelbare Durchfuhr oder nach Lagerung in der Union” angefügt:
Aus der Union stammende Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden STORAGE-TC PAO Kapitel 53: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs und bestimmten Waren, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden - 2.
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Nach Kapitel 52 wird folgendes Kapitel 53 angefügt:
KAPITEL 53
LAND Muster der Bescheinigung STORAGE-TC-PAO Teil II: Bescheinigung - II.
- Gesundheitsinformationen
II.a Bezugsnummer der Bescheinigung II.b. IMSOC-Bezugsnummer - II.1.
- Veterinärbescheinigung
Der/Die unterzeichnete amtliche Tierarzt/Tierärztin bescheinigt, dass die in Teil I bezeichnete Sendung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs oder Waren folgende Anforderungen erfüllt:
- II.1.1.
- Sie stammt aus der Union, wurde in der Union hergestellt und darf in der Union in Verkehr gebracht werden. Und:
- II.1.2.
- Sie wurde in der Union verpackt und — bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs — gemäß Anhang II Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in der Union gekennzeichnet. Und:
- II.1.3.
- Sie ist für die Union bestimmt. Und:
- II.1.4.
- Sie wurde nicht manipuliert und keiner anderen Behandlung als der Entladung, Lagerung, Umladung und Beförderung in (1)… unterzogen und — bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs — gemäß den einschlägigen Anforderungen des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates gelagert und befördert.
- II.2.
- Lagerungsbescheinigung
Der/Die unterzeichnete amtliche Tierarzt/Tierärztin bescheinigt, dass die in Teil I bezeichnete Sendung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs oder Waren folgende Anforderungen erfüllt:
- II.2.1.
- Sie wurde in (einem) zugelassenen/registrierten Betrieb(en) gelagert. Und:
- II.2.2.
- Sie wurde in dem zugelassenen/registrierten Betrieb unter Aufsicht der zuständigen Behörde umgeladen.
Erläuterungen
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieser Bescheinigung Verweise auf die „Union” auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.
Diese Bescheinigung ist für den Eingang in die Union von Sendungen von Erzeugnissen bestimmt, die unter die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 fallen, aus einem Mitgliedstaat der Union stammen und in ein Drittland oder Gebiet verbracht werden, das in Anhang XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission mit der spezifischen Bedingung Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach der Lagerung wieder zurück in die Union verbracht werden gelistet ist, und die nach Entladung, Lagerung und Umladung aus diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden.
Diese Veterinär-/amtliche Bescheinigung ist gemäß den Hinweisen zum Ausfüllen der Bescheinigungen nach Anhang I Kapitel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 auszufüllen.
Teil I:
- Feld I.7:
- Geben Sie den Namen und den ISO-Code des Landes an, in dem die Waren erzeugt, hergestellt oder verpackt (mit Identitätskennzeichnung versehen) wurden.
Teil II:
- (1)
- Code der Zone gemäß Spalte 2 der Tabelle in Anhang XXII Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404; nur für Zonen mit der spezifischen Bedingung Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach der Lagerung wieder zurück in die Union verbracht werden in Spalte 6 der genannten Tabelle.
Amtlicher Tierarzt/Amtliche Tierärztin Name (in Großbuchstaben) Datum Qualifikation und Amtsbezeichnung Stempel Unterschrift
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