ANHANG II VO (EU) 2021/1473

AD-HOC-SCHLIEßUNGEN — STICHPROBENBERICHT AN DEN KÜSTENSTAAT
Eismeergarnelen im Verhältnis zu juvenilen Eismeergarnelen (*)
Angaben zur Inspektion/Beobachtung Inspektionsschiff Name des Inspektors/Beobachters Name des Inspektors/Beobachters Datum und Uhrzeit (1) der Inspektion/Beobachtung Position (2) bei der Inspektion/Beobachtung
Angaben zum Fischereifahrzeug Name Rufzeichen Registriernummer Flaggenstaat

Art des Fanggeräts

einfach/doppelt

Maschenöffnung in mm
Selektive Maßnahmen Gitter (für das Sortieren von Pandalus) Stababstand in mm Sonstige Sammelbeutel Maschenweite der Sammelbeutel
Angaben zum Fangeinsatz Beginn Datum, Uhrzeit(1) Position(2)
Ende Datum, Uhrzeit(1) Position(2) Dauer des Fangeinsatzes(3)
Angaben zum Fang Geschätzte Gesamtfangmenge im Hol (in Kilogramm)
Geschätzte Fangmenge Eismeergarnelen im Hol (in Kilogramm)
Größe der Eismeergarnelen-Stichprobe (kg/Liter)
Gesamtzahl Eismeergarnelen in der Stichprobe
Anzahl juvenile Eismeergarnelen in der Stichprobe
% juvenile Eismeergarnelen (Anzahl juvenile Eismeergarnelen/Gesamtzahl)
Bemerkungen und zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen aus anderen Quellen, z. B. vom Kapitän.
Inspektor Unterschrift Nicht erforderlich, falls elektronisch erstellt und dem Küstenstaat per E-Mail übermittelt.

Fußnote(n):

(*)

Der Begriff „juvenile Eismeergarnelen” gemäß dieser Verordnung entspricht den Begriffen „Pandalus unter dem Schwellenwert” , „Pandalus unterhalb der Mindestgröße” und „Pandalus unterhalb der Mindestgröße für Ad-hoc-Schließungen” gemäß der Vereinbarten Niederschrift der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen vom 6. September 2018.

(1)

TT/MM/JJ hh mm (Ortszeit, 24 Stunden).

(2)

Zum Beispiel 56°24′ N 01°30′ E.

(3)

hh mm.

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