Artikel 4 VO (EU) 2021/1529

Mittelausstattung

(1) Die Mittelausstattung für die Durchführung des IPA III im Zeitraum 2021-2027 beträgt 14162000000 EUR zu jeweiligen Preisen.

(2) Der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Betrag kann gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/947 zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen für die Durchführung des IPA III eingesetzt werden, darunter die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Evaluierung, einschließlich für betriebliche IT-Systeme.

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