Artikel 3 VO (EU) 2021/1529
Ziele des IPA III
(1) Das allgemeine Ziel des IPA III besteht darin, die in Anhang I aufgeführten Begünstigten bei der Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die zur Einhaltung der Werte der Union und zur schrittweisen Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union (im Folgenden „Besitzstand” ) im Hinblick auf eine künftige Mitgliedschaft in der Union erforderlich sind, zu unterstützen und so in ihren gegenseitigen Beziehungen zu Stabilität, Sicherheit, Frieden und Wohlstand beizutragen.
(2) Mit dem IPA III werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
- a)
- Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, auch durch die Förderung einer unabhängigen Justiz, die Stärkung der Sicherheit und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, die Achtung des Völkerrechts, Medienfreiheit und akademische Freiheit und durch günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft; Förderung von Nichtdiskriminierung und Toleranz; Sicherstellung des Respekts für Personen, die Minderheiten angehören, und Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie Verbesserung der Migrationssteuerung, einschließlich des Grenzmanagements und der Bekämpfung der irregulären Migration, sowie Bekämpfung der Zwangsmigration;
- b)
- Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und Unterstützung von Transparenz, Strukturreformen und guter Regierungsführung auf allen Ebenen, darunter in den Bereichen Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen;
- c)
- Gestaltung der Vorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der in Anhang I aufgeführten Begünstigten im Einklang mit denen der Union und Förderung von regionaler Zusammenarbeit, Versöhnung, gutnachbarlichen Beziehungen sowie direkten Kontakten zwischen den Menschen und strategischer Kommunikation;
- d)
- Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und Kohäsion mit besonderem Augenmerk auf jungen Menschen — unter anderem durch hochwertige Bildungs- und Beschäftigungspolitik, durch die Förderung von Investitionen und der Entwicklung der Privatwirtschaft unter Schwerpunktsetzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie auf die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums;
- e)
- Stärkung des Umweltschutzes, Erhöhung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel, Beschleunigung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft und Stärkung einer nachhaltigen Konnektivität in all ihren Dimensionen;
- f)
- Unterstützung des territorialen Zusammenhalts und der Land- und Seegrenzen überschreitenden Zusammenarbeit einschließlich der transnationalen und der interregionalen Zusammenarbeit.
(3) Im Einklang mit den spezifischen Zielen kann die Unterstützung auf folgende thematische Prioritäten ausgerichtet werden:
- a)
- frühzeitige Herstellung und Förderung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der für die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit erforderlichen Institutionen und weiterer Konsolidierung demokratischer Institutionen;
- b)
- Stärkung der Kapazitäten zur Bewältigung von Migrationsherausforderungen auf regionaler und internationaler Ebene;
- c)
- Verbesserung der Kapazitäten für die strategische Kommunikation, einschließlich der Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die notwendigen Reformen, die zur Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft in der Union erforderlich sind;
- d)
- Verbesserung der guten Regierungsführung und Reform der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung;
- e)
- Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Steuerung;
- f)
- Stärkung aller Aspekte der gutnachbarlichen Beziehungen, der regionalen Stabilität und der gegenseitigen Zusammenarbeit;
- g)
- Stärkung der Kapazitäten der Union und ihrer Partner für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Deckung des Bedarfs in der Zeit vor und nach Krisen;
- h)
- Stärkung der Kapazitäten, der Unabhängigkeit und der Pluralität der Organisationen der Zivilgesellschaft;
- i)
- Förderung der Angleichung der Vorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der Begünstigten an die der Union;
- j)
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen;
- k)
- Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen auf allen Ebenen und Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche sowie des Sports;
- l)
- Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und des Zugangs zum Arbeitsmarkt;
- m)
- Förderung von sozialem Schutz und sozialer Inklusion und Bekämpfung der Armut;
- n)
- Förderung eines intelligenten, nachhaltigen, inklusiven und sicheren Verkehrs, Beseitigung von Engpässen in wichtigen Verkehrsnetzinfrastrukturen sowie Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und -diversifizierung;
- o)
- Verbesserung des Umfelds des Privatsektors und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere von KMU;
- p)
- Verbesserung des Zugangs zu digitalen Technologien und Diensten und Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation;
- q)
- Beitrag zur Sicherheit der Lebensmittel- und Wasserversorgung;
- r)
- Schutz der Umwelt und Verbesserung der Umweltqualität;
- s)
- Zusammenarbeit mit den in Anhang I aufgeführten Begünstigten bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit;
- t)
- Stärkung der Fähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors und des Fischereisektors zur Bewältigung des Wettbewerbsdrucks und der Marktkräfte.
(4) Im Hinblick auf die Förderung der gutnachbarlichen Beziehungen, der Integration in die Union und der sozioökonomischen Entwicklung kann die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den in Anhang I aufgeführten Begünstigten auf folgende thematische Prioritäten ausgerichtet werden:
- a)
- Förderung der Beschäftigung, der Mobilität der Arbeitskräfte sowie der sozialen und kulturellen Inklusion über Grenzen hinweg;
- b)
- Umweltschutz und Förderung der Anpassung an den Klimawandel, die Minderung des Klimawandels sowie Risikoprävention und Risikomanagement;
- c)
- Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen;
- d)
- Förderung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft;
- e)
- Förderung des Tourismus sowie Erhaltung und Förderung des Kultur- und Naturerbes;
- f)
- Investitionen in Jugend, Sport, Bildung und Kompetenzen;
- g)
- Förderung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene;
- h)
- Förderung grenzübergreifender Initiativen zur Unterstützung der Aussöhnung und der Unrechtsaufarbeitung;
- i)
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Unternehmensumfelds und der Entwicklung von KMU, Handel und Investitionen;
- j)
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation und digitalen Technologien.
(5) Die thematischen Prioritäten für die Hilfe entsprechend dem Bedarf und den Kapazitäten der in Anhang I aufgeführten Begünstigten sind in Anhang II aufgeführt. Die thematischen Prioritäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den in Anhang I aufgeführten Begünstigten sind in Anhang III aufgeführt. Jede dieser thematischen Prioritäten kann zum Erreichen von mehr als einem spezifischen Ziel beitragen.
(6) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, vor der Annahme des IPA-Programmplanungsrahmens einen delegierten Rechtsakt gemäß den Artikeln 14 und 15 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung bestimmter spezifischer Ziele und thematischer Prioritäten für die Unterstützung bei den in Absatz 3 Buchstaben a bis m und Buchstabe r des und Absatz 4 Buchstaben a bis j des vorliegenden Artikels genannten Punkten zu ergänzen.
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