ANHANG II VO (EU) 2021/1529

THEMATISCHE PRIORITÄTEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG

Die Hilfe kann gegebenenfalls für die folgenden thematischen Prioritäten gewährt werden:

a)
Frühzeitige Herstellung und Förderung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der für die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit erforderlichen Institutionen und weiterer Konsolidierung demokratischer Institutionen. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Errichtung unabhängiger, rechenschaftspflichtiger, unparteiischer, professioneller, entpolitisierter und effizienter Justizsysteme, einschließlich durch transparente und leistungsbasierte Systeme für Einstellung, Beurteilung und Beförderung sowie wirksame Disziplinarverfahren bei Fehlverhalten und Förderung der justiziellen Zusammenarbeit; Sicherstellung des Zugangs zur Justiz; Förderung der polizeilichen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs; Entwicklung wirksamer Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels, des Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen, der Schleusung von Migranten, des Drogenhandels, der Geldwäsche/der Terrorismusfinanzierung und der Korruption; Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Union bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Prävention der Radikalisierung, und der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter, der Rechte des Kindes, der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, einschließlich nationaler Minderheiten und Roma sowie lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intergeschlechtlicher Personen, und der Grundfreiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit, der Freiheit der Medien, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Datenschutzes.
b)
Stärkung der Kapazitäten zur Bewältigung von Migrationsherausforderungen auf regionaler und internationaler Ebene. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Austausch einschlägiger Informationen, weitere Stärkung der Kapazitäten beim Grenzmanagement und bei der Steuerung der Migration, Gewährleistung des Zugangs zum internationalen Schutz, Verbesserung der Grenzkontrollen und der Anstrengungen zur Bekämpfung der irregulären Migration sowie Bekämpfung der Zwangsmigration.
c)
Verbesserung der Kapazitäten für die strategische Kommunikation, einschließlich der Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit über die Reformen, die zur Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft in der Union erforderlich sind. Die Anstrengungen in diesem Bereich sind auf die Unterstützung der weiteren Entwicklung unabhängiger und pluralistischer Medien und der Medienkompetenz ausgerichtet und dienen unter anderem als Mittel zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Cybersicherheit und zur Erhöhung der staatlichen und gesellschaftlichen Resilienz gegenüber Desinformation und anderen Formen hybrider Bedrohungen.
d)
Verbesserung der guten Regierungsführung und Reform der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Stärkung der Rahmen für die Reform der öffentlichen Verwaltung, u. a. im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, Verbesserung der strategischen Planung und Förderung eines inklusiven, faktengestützten Ansatzes bei der Politikformulierung und der Ausarbeitung von Gesetzen; Förderung der Professionalisierung und Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes durch Einbettung leistungsorientierter Grundsätze; Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht; Verbesserung der Qualität und der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich angemessener Verwaltungsverfahren und der Nutzung bürgerorientierter elektronischer Behördendienste; Stärkung des öffentlichen Finanzmanagements und Verbesserung bei der Erstellung Statistiken von guter Qualität.
e)
Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Steuerung. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Unterstützung der Umsetzung von Wirtschaftsreformprogramme und der systematischen Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen bei der Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik sowie Stärkung von Wirtschaftsinstitutionen, Verbesserung der Kapazität zur Stärkung der makroökonomischen Stabilität und des sozialen Zusammenhalts, Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und der Fortschritte hin zu einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standhalten kann, und Entwicklung hin zum gemeinsamen regionalen Markt.
f)
Stärkung aller Aspekte der gutnachbarlichen Beziehungen, der regionalen Stabilität und der gegenseitigen Zusammenarbeit.
g)
Stärkung der Kapazitäten der Union und ihrer Partner für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Deckung des Bedarfs in der Zeit vor und nach Krisen, u. a. durch: Frühwarnung und konfliktsensitive Risikoanalyse; Förderung von Kontakten und Netzwerken zwischen Menschen, Versöhnung, Friedenskonsolidierung und vertrauensbildenden Maßnahmen, Initiativen zur Förderung von Versöhnung, Unrechtsaufarbeitung, Wahrheitsfindung, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung (wie RECOM) und Unterstützung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD-Maßnahmen) im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/947.
h)
Stärkung der Kapazitäten, der Unabhängigkeit und der Pluralität der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Organisationen der Sozialpartner, einschließlich Berufsverbänden, unter den in Anhang I aufgeführten Begünstigten und Förderung der Vernetzung zwischen Organisationen in der Union und Organisationen der in Anhang I aufgeführten Begünstigten auf allen Ebenen, um ihnen die Teilnahme an einem effektiven Dialog mit den öffentlichen und privaten Akteuren zu ermöglichen.
i)
Förderung der Angleichung der Vorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der Begünstigten an die der Union, einschließlich der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen.
j)
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen und für echte und spürbare Verbesserungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter in strategischen Politikbereichen wie etwa Schutz vor jeglicher Form geschlechtsspezifischer Gewalt; sexuelle und reproduktive Gesundheit und diesbezügliche Rechte; wirtschaftliche und soziale Rechte und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen; gleichberechtigte Teilhabe und Übernahme von Führungspositionen; Frauen, Frieden und Sicherheit; sowie die geschlechtsspezifische Dimension des grünen und des digitalen Wandels, unter anderem durch die Förderung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung.
k)
Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen auf allen Ebenen und Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche sowie des Sports. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu einer hochwertigen frühkindlichen Erziehung und Betreuung und einer hochwertigen Primar- und Sekundarbildung sowie Verbesserung der Vermittlung von Grundfertigkeiten; Anhebung des Bildungsniveaus, Bekämpfung der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften ( „Brain drain” ), Senkung der Zahl der Schulabbrecher, Ausbau der Lehrerausbildung, Befähigung von Kindern und Jugendlichen, damit sie ihr ganzes Potenzial ausschöpfen können; Entwicklung von Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Förderung des Lernens am Arbeitsplatz als Mittel zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt, auch für Menschen mit Behinderungen; Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung und der Forschung; Förderung von Aktivitäten für und mit Alumni, sowie Verbesserung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und Unterstützung von Investitionen in Bildung und in eine barrierefreie Ausbildungsinfrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung territorialer Disparitäten und die Förderung einer inklusiven Bildung, u. a. durch den Einsatz barrierefreier digitaler Technologien.
l)
Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit durch Unterstützung einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration insbesondere von jungen Menschen (vor allem denjenigen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine berufliche Ausbildung absolvieren), Frauen, Langzeitarbeitslosen und allen unterrepräsentierten Gruppen. Die Maßnahmen sollen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zur wirksamen flächendeckenden Durchsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Normen im Einklang mit den in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankerten zentralen Grundsätze und Rechte beitragen. Weitere wichtige Interventionsbereiche sind die Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter und von jungen Menschen und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität, die Anpassung von Arbeitnehmern und Unternehmen an den Wandel, die Einrichtung eines dauerhaften Sozialdialogs sowie die Modernisierung und Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen wie öffentlicher Arbeitsverwaltungen und Arbeitsaufsichtsbehörden.
m)
Förderung von sozialem Schutz und sozialer Inklusion und Bekämpfung der Armut. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind auf Folgendes ausgerichtet: Modernisierung der Sozialschutzsysteme mit dem Ziel eines wirksamen, effizienten und angemessenen Schutzes in allen Lebensphasen, Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft, Verbesserung der sozialen Inklusion, Förderung der Chancengleichheit und Bekämpfung von Ungleichheiten und Armut. Die Maßnahmen in diesem Bereich sind zudem ausgerichtet auf: Integration marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma; Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sowie Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Dienstleistungen wie frühkindlicher Erziehung und Betreuung, Wohnraum, Gesundheitspflege, wichtigen sozialen Diensten und Langzeitpflege, u. a. durch die Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
n)
Förderung eines intelligenten, nachhaltigen, inklusiven und sicheren Verkehrs, Beseitigung von Engpässen in wichtigen Verkehrsnetzinfrastrukturen sowie Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und -diversifizierung durch Investitionen in Projekte mit hohem europäischem Mehrwert. Die Investitionen sollten entsprechend ihrer Relevanz für die TEN-V-Verbindungen mit der Union und für grenzüberschreitende Verbindungen, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie ihrem Beitrag zu nachhaltiger Mobilität, Emissionsreduktion, Umweltschutz und sicherer Mobilität priorisiert werden, wobei es gilt, Synergien mit den im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft geförderten Reformen herzustellen. Die Maßnahmen im Energiebereich sind auf die Erhöhung der Energieeffizienz und der nachhaltigen Energieerzeugung sowie auf die Diversifizierung der Bezugsländer und Versorgungswege ausgerichtet.
o)
Verbesserung des Umfelds des Privatsektors und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere von KMU, einschließlich intelligenter Spezialisierung als wichtigste Triebkräfte für Wachstum, Arbeitsplätze und Kohäsion. Dabei wird nachhaltigen Projekten Priorität eingeräumt, die das Unternehmensumfeld verbessern.
p)
Verbesserung des Zugangs zu digitalen Technologien und Diensten und Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation durch Investitionen in digitale Konnektivität, digitales Vertrauen und digitale Sicherheit, digitale Kompetenzen und digitales Unternehmertum, in den Aufbau von Kapazitäten in Forschungs- und Innovationssystemen, in die Mobilität, in die Forschungsinfrastruktur, günstige Rahmenbedingungen und durch Förderung von Netzwerken und Zusammenarbeit.
q)
Beitrag zur Sicherheit der Lebensmittel- und Wasserversorgung und Erhaltung vielfältiger und tragfähiger Bewirtschaftungsformen in vitalen ländlichen Gemeinschaften und der Landschaft.
r)
Schutz der Umwelt und Verbesserung der Umweltqualität, Bekämpfung der Umweltzerstörung und Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt, Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Land- und Meeresökosystemen und erneuerbaren natürlichen Ressourcen, Investitionen in Luftqualität, Wasser- und Abfallbewirtschaftung und nachhaltiges Chemikalienmanagement, Förderung der Ressourceneffizienz, des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion, Unterstützung des Übergangs zur grünen und zur Kreislaufwirtschaft, Beitrag zu Verringerung der Treibhausgasemissionen, Erhöhung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel und Förderung des Klimaschutzes, der Informationsarbeit und der Energieeffizienz. Im Rahmen des IPA III werden Maßnahmen gefördert, mit denen der Übergang zu einer ressourceneffizienten, sicheren und nachhaltigen Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß unterstützt und die Katastrophenresilienz sowie die Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung gestärkt werden sollen.
s)
Zusammenarbeit mit den in Anhang I aufgeführten Begünstigten bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, wobei die vollständige Einhaltung der höchsten internationalen Standards zu gewährleisten ist; sowie Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen radiologischer Unfälle für die exponierte lokale Bevölkerung und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, sowie Förderung von Wissensmanagement und von Aus- und Weiterbildung im kerntechnischen Bereich. Diese Tätigkeiten müssen gegebenenfalls mit denen des Europäischen Instruments für nukleare Sicherheit und der Verordnung (EU) 2021/947 im Einklang stehen.
t)
Verbesserung der Fähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors und des Fischereisektors zur Bewältigung des Wettbewerbsdrucks und der Marktkräfte sowie schrittweise Angleichung an die Vorschriften und Normen der Union, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele im Rahmen einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen und der Küstengebiete.

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