ANHANG III VO (EU) 2021/1529
THEMATISCHE PRIORITÄTEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN IN ANHANG I AUFGEFÜHRTEN BEGÜNSTIGTEN
Im Hinblick auf die Förderung der gutnachbarlichen Beziehungen, der Integration in die Union und der sozioökonomischen Entwicklung kann die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gegebenenfalls auf folgende thematische Prioritäten ausgerichtet werden:
- a)
- Förderung der Beschäftigung, der Mobilität der Arbeitskräfte sowie der sozialen und kulturellen Inklusion über Grenzen hinweg, unter anderem durch Integration der grenzübergreifenden Arbeitsmärkte, einschließlich der grenzüberschreitenden Mobilität; gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen; Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Schulungen; Geschlechtergleichstellung; Chancengleichheit; Integration von Einwanderergemeinschaften und schutzbedürftigen Gruppen; Investitionen in die öffentlichen Arbeitsverwaltungen; Unterstützung von Investitionen in die öffentliche Gesundheit und soziale Dienste;
- b)
- Umweltschutz und Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Minderung des Klimawandels und der Risikoprävention und des Risikomanagements unter anderem durch gemeinsame Maßnahmen für den Umweltschutz; Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, der koordinierten maritimen Raumordnung, der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft, der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und des Übergangs zu einer sicheren, nachhaltigen und CO2-armen grünen Wirtschaft; Verbesserung der Luft- und Wasserqualität, u. a. durch eine stärkere Angleichung an die europäischen Umweltnormen, Abfall- und Wasserbewirtschaftung, Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezifischer Risiken, Gewährleistung der Katastrophenresilienz sowie die Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung und Förderung und Verbesserung der internationalen Koordinierung bei grenzüberschreitenden Flüssen;
- c)
- Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, unter anderem durch Verringerung der Isolation durch besseren Zugang zu Verkehrs- und Digitalnetzen und -dienstleistungen sowie durch Investitionen in grenzübergreifende Wasser-, Abfall- und Energiesysteme und -anlagen;
- d)
- Förderung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft, unter anderem durch Unterstützung der digitalen Konnektivität und Entwicklung elektronischer Behördendienste sowie Förderung von digitalem Vertrauen, digitaler Sicherheit, digitalen Kompetenzen und digitalem Unternehmertum;
- e)
- Förderung des Tourismus, insbesondere des nachhaltigen Tourismus, sowie Erhaltung und Förderung des Kultur- und Naturerbes;
- f)
- Investitionen in Jugend, Sport, Bildung und Kompetenzen unter anderem durch Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Pläne für die allgemeine und berufliche Bildung und Fortbildung sowie den Ausbau von Infrastrukturen zur Unterstützung gemeinsamer Jugendaktivitäten;
- g)
- Förderung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Planungs- und Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Behörden;
- h)
- Förderung grenzübergreifender Initiativen zur Unterstützung der Aussöhnung und der Unrechtsaufarbeitung (z. B. RECOM);
- i)
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Unternehmensumfelds und der Entwicklung von KMU, Handel und Investitionen unter anderem durch die Förderung und Unterstützung von Unternehmertum, insbesondere in Bezug auf KMU und Entwicklung lokaler grenzüberschreitender Märkte und Internationalisierung, auch als Beitrag zum gemeinsamen regionalen Markt;
- j)
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation und digitalen Technologien, unter anderem durch Förderung der Mobilität und durch gemeinsame Nutzung von Humanressourcen und Einrichtungen für Forschung und technologische Entwicklung.
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