Gesetze.legal
  1. Gesetze
  2. Europäisches Sekundärrecht
  3. VO (EU) 2021/1529
  4. ANHANG IV

ANHANG IV VO (EU) 2021/1529

LISTE DER ZENTRALEN LEISTUNGSINDIKATOREN

ANHANG IIIANHANG I

Die folgende Liste der zentralen Leistungsindikatoren dient der besseren Messung des Fortschritts und gegebenenfalls der Bereitschaft der in Anhang I aufgeführten Begünstigten und des Beitrags der Union zur Verwirklichung der spezifischen Ziele des IPA III:

(1)
Zusammengesetzter Indikator(1) für die politischen Kriterien (Quelle: Europäische Kommission).
(2)
Einstellung gegenüber der EU: Prozentsatz der Bevölkerung mit einer positiven allgemeinen Einstellung gegenüber der EU (Quelle: Europäische Kommission/EU-Delegationen).
(3)
Zusammengesetzter Indikator für die Anpassung an den Besitzstand der Union (Quelle: Europäische Kommission).
(4)
Zusammengesetzter Indikator für die wirtschaftlichen Kriterien (Quelle: Europäische Kommission).
(5)
Ausgaben für Sozialschutz in % des BIP (Quelle: Eurostat) und Beschäftigungsquote von Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren und Änderungen des Gini-Koeffizienten eines Begünstigten im Laufe der Zeit (Quelle: Eurostat).
(6)
Digitale Kompetenzen (Quelle: Eurostat).
(7)
Reibungslose Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (Quelle: Weltbank).
(8)
Energieintensität gemessen am Verhältnis Primärenergie/BIP (Quelle: Eurostat). Prozentualer Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch (Quelle: Eurostat).
(9)
Menge der mit IPA-III-Unterstützung vermiedenen Treibhausgasemissionen (Tonnen CO2-Äquivalent) (Quelle: Europäische Kommission). Feinstaubkonzentrationen (PM10) im Vergleich zum Tagesgrenzwert der EU (50 μg/m3); (Quelle: Europäische Umweltagentur).
(10)
Fläche der Meeres-, Land- und Süßwasserökosysteme, die a) unter Schutz stehen, b) mit IPA-III-Unterstützung nachhaltig bewirtschaftet werden.
(11)
Gutnachbarliche Beziehungen, z. B. Zahl der eingerichteten, formalisierten und umgesetzten grenzübergreifenden Partnerschaften, prozentualer Anteil des intraregionalen Handels am BIP (Quelle: Nationale Statistiken, Regionaler Kooperationsrat), Zahl der Personen, die täglich die Grenze überschreiten, und Zahl der Güterfahrzeuge, die täglich die Grenze überqueren(2) (Quelle: Beobachtungsstelle für den Verkehr).

Die Indikatoren werden, sofern relevant und möglich, und sofern Daten verfügbar sind, nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt.

Fußnote(n):

(1)

Der Indikator umfasst fünf Elemente:

—

Arbeitsweise der Justiz

—

Korruptionsbekämpfung

—

Bekämpfung der organisierten Kriminalität

—

Recht auf freie Meinungsäußerung (Bestandteil der Grundrechte)

—

Reform der öffentlichen Verwaltung.

(2)

Daten hierzu liegen erst ab 2023 vor.

© Europäische Union 1998-2021

ANHANG IIIANHANG I

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.

© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum
Artikel 14
Befugnisübertragung
Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16
Erlass weiterer Durchführungsbestimmungen
Artikel 17
Ausschussverfahren
Artikel 18
Information, Kommunikation und Sichtbarkeit
Artikel 19
Übergangsbestimmungen
Artikel 20
Inkrafttreten
Schlussformel (nicht amtlich)
ANHANG II
THEMATISCHE PRIORITÄTEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG
ANHANG III
THEMATISCHE PRIORITÄTEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN IN ANHANG I AUFGEFÜHRTEN BEGÜNSTIGTEN
ANHANG IV
LISTE DER ZENTRALEN LEISTUNGSINDIKATOREN
ANHANG I

  • Bundesrecht Deutschland
  • Landesrecht Bayern
  • Europäisches Primärrecht
  • Europäisches Sekundärrecht

Einwilligung

Herzlich Willkommen bei Gesetze.legal.

Vor Ihrem Besuch müssen Sie den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen.

Mit dem Klick auf "Allem zustimmen" stimmen Sie insbesondere der Verwendung von Cookies (ohne Werbecookies) und der Verwendung von Google Analytics zu. Die Einwilligung bzgl. Werbung und Werbecookies erfolgt in einem separaten Dialog.

Über die Schaltfläche Konfigurieren können Sie Ihre Einwilligungen/Cookies anpassen.

Impressum