ANLAGE 4 VO (EU) 2021/1702
Bewertungskomponente 5 Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen
Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen | |||||
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Befriedigend (= 1) | Gut (= 2) | Sehr gut (= 3) | Hervorragend (= 4) | ||
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> 0 %-5 % | 5 %-7 % | 7 %-10 % | > 10 % | |
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einer ordnungsgemäß begründeten qualitativen Beurteilung der sozioökonomischen Kosten und des sozioökonomischen Nutzens des Projekts sowie seines erwarteten Beitrags zu Wirtschaftstätigkeit und Wachstum. | |||||
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Bau-/Umsetzungsphase (FTE/Mio. EUR) < 3 | Bau-/Umsetzungsphase (FTE/Mio. EUR) 3-6 | Bauphase/Umsetzung (FTE/Mio. EUR) 6-8 | Bauphase/Umsetzung (FTE/Mio. EUR) > 8 | |
Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) < 0,4 | Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) 0,4-0,7 | Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) 0,7-1,1 | Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) > 1,1 | ||
(Gewichtung: 45 %) + Bonuspunkte |
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Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. | Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. | Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. | Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen. |
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Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. | Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. | Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. |
Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen. |
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Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. | Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. |
Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. |
Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen. |
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Bonuspunkte Checkliste für die positive Agenda (Gewichtung: 22,5 % insgesamt für die drei Dimensionen) |
entfällt | entfällt | entfällt | Falls ja, sind weitere Einzelheiten Tabelle 3 zu entnehmen. |
Befriedigend | Gut | Sehr gut | Hervorragend | ||
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Klima 15 % |
Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt(2) (Gewichtung: 50 %) |
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ODER
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Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen(3) des Projektträgers/Endempfängers (Gewichtung: 50 %) |
Es wurden keine signifikanten positiven Auswirkungen festgestellt. | Es wurden einige positive Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel festgestellt. | Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). | Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel gewidmet, es ist der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). | |
Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Klimaleistung des Projekts ergriffen werden (Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte)) |
Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt:
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Umwelt 15 % |
Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt (50 %) |
Es gibt einige signifikante negative Auswirkungen oder Risiken, die nicht vollständig eingedämmt wurden. | Signifikante negative Auswirkungen oder Risiken wurden durch geplante Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. | Einige negative Auswirkungen oder Risiken verbleiben auch nach den Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. | Keine oder nur vernachlässigbare negative Auswirkungen oder Risiken nach den Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Eindämmung erforderlich). |
Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen des Projektträgers/Endempfängers (Gewichtung: 50 %) |
Keine signifikanten positiven Auswirkungen. |
Einige positive Auswirkungen auf die umweltrelevanten Aspekte konnten festgestellt werden. |
Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). | Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig dem Umweltziel gewidmet, es ist der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). | |
Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Umweltleistung des Projekts ergriffen werden (Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte)) (Bonuspunkte) |
Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt:
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Soziale Dimension 15 % |
Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt (Gewichtung: 50 %) |
Es gibt einige signifikante negative Auswirkungen, die nicht vollständig eingedämmt oder kompensiert werden können. | Einige signifikante negative Auswirkungen wurden durch geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. | Einige negative Auswirkungen verbleiben auch nach den Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. | Keine oder nur vernachlässigbare negative temporäre Auswirkungen nach den Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Eindämmung erforderlich). |
Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen des Projektträgers/Endempfängers (Gewichtung: 50 %) |
Keine signifikanten positiven Auswirkungen. | Einige positive Auswirkungen auf die soziale Dimension konnten festgestellt werden. | Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zur sozialen Dimension zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). | Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig sozialen Zielen gewidmet, sie sind der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). | |
Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der sozialen Leistungsfähigkeit des Projekts ergriffen werden (Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte)) |
Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt:
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Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen | ||||||
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Befriedigend (= 1) | Gut (= 2) | Sehr gut (= 3) | Hervorragend (= 4) | |||
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Begrenzter voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (< Faktor 2). | Moderater voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (Faktor 2-3). | Hoher voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (Faktor 3-5). | Sehr hoher voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (> Faktor 5). | ||
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Die Finanzierung oder Investition ermöglicht es dem/den Intermediär(en), den Endempfängern günstigere Konditionen anzubieten durch:
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Keines der vorstehenden Elemente ist anwendbar. | Eines oder zwei der vorstehenden Elemente ist/sind anwendbar. | Zwei bis drei der vorstehenden Elemente sind anwendbar. | Mehr als drei der vorstehenden Elemente sind anwendbar. | |||
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Finanzierungen/Investitionen zur Unterstützung gut etablierter Intermediäre, die bestehende Finanzierungskanäle hauptsächlich auf lokaler Ebene mit begrenzter gegenseitiger Bereicherung oder Interaktion mit einem breiteren Ökosystem beibehalten. | Finanzierungen/Investitionen zur umfassenden Unterstützung etablierter Intermediäre, zur Erweiterung oder zum Ausbau von Finanzierungskanälen über ihr lokales Ökosystem hinaus, um die politischen Ziele von InvestEU gemäß Artikel 3 und 8 der InvestEU-Verordnung zu erreichen. | Ein signifikanter Teil der Finanzierungen/Investitionen soll durch die Unterstützung neuer Intermediäre, einschließlich neuer Kategorien von Intermediären, oder durch die Entwicklung alternativer Finanzierungsmechanismen oder Investitionskanäle zur Erreichung der in den Artikeln 3 und 8 der InvestEU-Verordnung festgelegten politischen Ziele erfolgen. | Die Finanzierungen/Investitionen zielen darauf ab, neuartige Eingriffe in einem Sektor im Einklang mit den in den Garantievereinbarungen definierten politischen Prioritäten oder vertikal und/oder durch die Förderung von Partnerschaften, die Entwicklung von Plattformen oder anderweitige systematische Kooperationen innerhalb eines breiteren Ökosystems zu unterstützen, um die politischen Ziele von InvestEU gemäß Artikel 3 und 8 der InvestEU-Verordnung zu erreichen. | ||
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Anzahl der Arbeitsplätze, die voraussichtlich auf der Ebene der Endempfänger gefördert werden (Gewichtung: 20 %) |
Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:
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Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:
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Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:
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Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:
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Fußnote(n):
- (1)
Die Durchführungspartner sollten erläutern, warum keine ERR berechnet werden kann.
- (2)
Das Projekt in einer umfassenden Bedeutung, die z. B. einschlägige Kompensations- und Eindämmungsmaßnahmen einschließt, die eingeführt wurden, um dem Klimawandel durch Eindämmung (d. h. Treibhausgasemissionen) und Anpassung (d. h. die Bewältigung von Gefahren, Auswirkungen und Risiken des Klimawandels) Rechnung zu tragen.
- (3)
Wie im Leitfaden für die Nachhaltigkeitsprüfung unter den Empfehlungen der positiven Agenda beschrieben.
- (4)
Bei Rahmenmaßnahmen sollte der Durchführungspartner angeben, welche Art von Nutzen bei den zugrunde liegenden Teilprojekten systematisch erzielt werden soll.
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