ANLAGE 4 VO (EU) 2021/1702

Bewertungskomponente 5  Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen

Tabelle 1

Direktfinanzierung

Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen
Befriedigend (= 1) Gut (= 2) Sehr gut (= 3) Hervorragend (= 4)
1.
wirtschaftliche und wachstumsbezogene Auswirkungen (ERR)

(Gewichtung: 40 %)

ODER

Qualitative Bewertung(1)

> 0 %-5 % 5 %-7 % 7 %-10 % > 10 %
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einer ordnungsgemäß begründeten qualitativen Beurteilung der sozioökonomischen Kosten und des sozioökonomischen Nutzens des Projekts sowie seines erwarteten Beitrags zu Wirtschaftstätigkeit und Wachstum.
2.
Auswirkungen auf die Beschäftigung

(Gewichtung: 15 %)

Bau-/Umsetzungsphase (FTE/Mio. EUR) < 3 Bau-/Umsetzungsphase (FTE/Mio. EUR) 3-6 Bauphase/Umsetzung (FTE/Mio. EUR) 6-8 Bauphase/Umsetzung (FTE/Mio. EUR) > 8
Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) < 0,4 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) 0,4-0,7 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) 0,7-1,1 Betriebsphase (FTE/Mio. EUR) > 1,1
3.
Aspekte für die Nachhaltigkeitsprüfung

(Gewichtung: 45 %) + Bonuspunkte

a.
Klima

(Gewichtung: 15 %)

Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, äußerst substanzielle positive Auswirkungen.
b.
Umwelt

(Gewichtung: 15 %)

Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen. Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt, signifikante positive Auswirkungen.

Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt,

äußerst substanzielle positive Auswirkungen.

c.
Soziale Dimension

(Gewichtung: 15 %)

Negative Auswirkungen nicht vollständig eingedämmt, keine signifikanten positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen teilweise eingedämmt, einige positive Auswirkungen.

Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt,

signifikante positive Auswirkungen.

Negative Auswirkungen vollständig eingedämmt,

äußerst substanzielle positive Auswirkungen.

Bonuspunkte

Checkliste für die positive Agenda

(Gewichtung: 22,5 % insgesamt für die drei Dimensionen)

entfällt entfällt entfällt Falls ja, sind weitere Einzelheiten Tabelle 3 zu entnehmen.

Tabelle 2

Aspekte für die Nachhaltigkeitsprüfung — ausführliche Informationen (Direktfinanzierung)

Befriedigend Gut Sehr gut Hervorragend

Klima

15 %

Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt(2)

(Gewichtung: 50 %)

Es gibt einige signifikante Aspekte des Klimaschutzes und/oder der Anpassung an den Klimawandel, die nicht vollständig eingedämmt oder kompensiert werden können.

Das Projekt ist mit hohen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel verbunden, und es werden einige Maßnahmen zur Eindämmung durchgeführt, die diese Risiken teilweise kompensieren.

Signifikante negative Auswirkungen wurden durch geplante Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt.

Das Projekt ist mit mittleren Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel verbunden, und es werden Maßnahmen zur Eindämmung durchgeführt, die diese Risiken teilweise kompensieren.

Einige negative Auswirkungen verbleiben auch nach der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es werden keine weiteren Maßnahmen für notwendig erachtet.

Das Projekt birgt mittlere oder hohe Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, und diese werden eingedämmt und gut gesteuert.

Keine oder nur vernachlässigbare negative Auswirkungen nach Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich), das Projekt birgt geringe Risiken in Bezug auf den Klimawandel.

ODER

Hohe oder mittlere Risiken, die vollständig eingedämmt werden.

Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen(3) des Projektträgers/Endempfängers

(Gewichtung: 50 %)

Es wurden keine signifikanten positiven Auswirkungen festgestellt. Es wurden einige positive Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel festgestellt. Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel gewidmet, es ist der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird).

Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Klimaleistung des Projekts ergriffen werden

(Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte))

Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt:

Sicherung der Klimaverträglichkeit (Anpassung und/oder Eindämmung) für Direktfinanzierungsprojekte unterhalb des Schwellenwerts

Umwelt

15 %

Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt

(50 %)

Es gibt einige signifikante negative Auswirkungen oder Risiken, die nicht vollständig eingedämmt wurden. Signifikante negative Auswirkungen oder Risiken wurden durch geplante Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. Einige negative Auswirkungen oder Risiken verbleiben auch nach den Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Keine oder nur vernachlässigbare negative Auswirkungen oder Risiken nach den Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Eindämmung erforderlich).

Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen des Projektträgers/Endempfängers

(Gewichtung: 50 %)

Keine signifikanten positiven Auswirkungen.

Einige positive Auswirkungen

auf die umweltrelevanten Aspekte konnten festgestellt werden.

Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig dem Umweltziel gewidmet, es ist der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird).

Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Umweltleistung des Projekts ergriffen werden

(Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte))

(Bonuspunkte)

Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt:

der Projektträger/Endempfänger ergreift freiwillige Maßnahmen, um die Umweltleistung des Projekts zu verbessern, u. a. durch die Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Eindämmung/Kompensation negativer Auswirkungen

Soziale Dimension

15 %

Negative Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt

(Gewichtung: 50 %)

Es gibt einige signifikante negative Auswirkungen, die nicht vollständig eingedämmt oder kompensiert werden können. Einige signifikante negative Auswirkungen wurden durch geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung oder, wenn möglich, zur Kompensation festgestellter signifikanter negativer Auswirkungen reduziert oder begrenzt. Einige negative Auswirkungen verbleiben auch nach den Maßnahmen zur Eindämmung, sind aber nicht signifikant, und es sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Keine oder nur vernachlässigbare negative temporäre Auswirkungen nach den Maßnahmen zur Eindämmung (oder keine Eindämmung erforderlich).

Positive Auswirkungen durch das Projekt, keine freiwilligen Maßnahmen des Projektträgers/Endempfängers

(Gewichtung: 50 %)

Keine signifikanten positiven Auswirkungen. Einige positive Auswirkungen auf die soziale Dimension konnten festgestellt werden. Signifikante positive Auswirkungen (das Ziel, einen Beitrag zur sozialen Dimension zu leisten, wird explizit genannt, ist aber nicht der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird). Substanzielle positive Auswirkungen (das Projekt ist vollständig sozialen Zielen gewidmet, sie sind der Hauptgrund, aus dem das Projekt durchgeführt wird).

Freiwillige Maßnahmen, die zur Verbesserung der sozialen Leistungsfähigkeit des Projekts ergriffen werden

(Gewichtung: 7,5 % (Bonuspunkte))

Der Projektträger wird auf freiwilliger Basis unter der Anleitung des Durchführungspartners eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchführen, je nach Relevanz für das Projekt:

der Projektträger/Endempfänger ergreift freiwillige Maßnahmen zur Steigerung der sozialen Leistungsfähigkeit des Projekts

Tabelle 3

Finanzierung über Finanzintermediäre

Finanzierungs- bzw. Investitionsauswirkungen
Befriedigend (= 1) Gut (= 2) Sehr gut (= 3) Hervorragend (= 4)
1.
Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für die Endempfänger (Gewichtung: 80 %)
a.
Umfang der Finanzierung, die der Finanzintermediär den Endempfängern im Zusammenhang mit der von InvestEU geförderten Finanzierung voraussichtlich zur Verfügung stellen wird

(Gewichtung: 30 %)

Begrenzter voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (< Faktor 2). Moderater voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (Faktor 2-3). Hoher voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (Faktor 3-5). Sehr hoher voraussichtlicher Umfang der Finanzierung (> Faktor 5).
b.
Nutzen für die Endempfänger(4)

(Gewichtung: 30 %)

Die Finanzierung oder Investition ermöglicht es dem/den Intermediär(en), den Endempfängern günstigere Konditionen anzubieten durch:

a)
Flexibilität bei der Inanspruchnahme,
b)
Tilgungsverläufe
c)
Länge des Bereitstellungszeitraums für Auszahlungen,
d)
Länge des tilgungsfreien Zeitraums,
e)
längere Laufzeiten,
f)
Finanzierungen in Landeswährung innerhalb der EU,
g)
Beitrag zur Diversifizierung und Stabilität der Finanzierung des Endempfängers,
h)
erhöhte Verfügbarkeit von alternativen Fremd- und/oder Eigenkapitalfinanzierungen außerhalb des Bankensektors,
i)
nachrangige Position,
j)
Anforderungen an die Sicherheiten,
k)
Übertragung des finanziellen Vorteils durch den Intermediär an den Endempfänger,
l)
sonstige, noch zu bestimmende Kriterien (die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Investition ergeben können).
Keines der vorstehenden Elemente ist anwendbar. Eines oder zwei der vorstehenden Elemente ist/sind anwendbar. Zwei bis drei der vorstehenden Elemente sind anwendbar. Mehr als drei der vorstehenden Elemente sind anwendbar.
c.
Erwartete Auswirkungen auf das finanzielle Ökosystem

(Gewichtung: 20 %)

Finanzierungen/Investitionen zur Unterstützung gut etablierter Intermediäre, die bestehende Finanzierungskanäle hauptsächlich auf lokaler Ebene mit begrenzter gegenseitiger Bereicherung oder Interaktion mit einem breiteren Ökosystem beibehalten. Finanzierungen/Investitionen zur umfassenden Unterstützung etablierter Intermediäre, zur Erweiterung oder zum Ausbau von Finanzierungskanälen über ihr lokales Ökosystem hinaus, um die politischen Ziele von InvestEU gemäß Artikel 3 und 8 der InvestEU-Verordnung zu erreichen. Ein signifikanter Teil der Finanzierungen/Investitionen soll durch die Unterstützung neuer Intermediäre, einschließlich neuer Kategorien von Intermediären, oder durch die Entwicklung alternativer Finanzierungsmechanismen oder Investitionskanäle zur Erreichung der in den Artikeln 3 und 8 der InvestEU-Verordnung festgelegten politischen Ziele erfolgen. Die Finanzierungen/Investitionen zielen darauf ab, neuartige Eingriffe in einem Sektor im Einklang mit den in den Garantievereinbarungen definierten politischen Prioritäten oder vertikal und/oder durch die Förderung von Partnerschaften, die Entwicklung von Plattformen oder anderweitige systematische Kooperationen innerhalb eines breiteren Ökosystems zu unterstützen, um die politischen Ziele von InvestEU gemäß Artikel 3 und 8 der InvestEU-Verordnung zu erreichen.
2.
Beschäftigung (Gewichtung: 20 %)

Anzahl der Arbeitsplätze, die voraussichtlich auf der Ebene der Endempfänger gefördert werden

(Gewichtung: 20 %)

Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:

bei Garantien: weniger als 50,

bei Eigenkapital: weniger als 5.

Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:

bei Garantien: zwischen 50 und 100,

bei Eigenkapital: zwischen 5 und 10.

Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:

bei Garantien: zwischen 101 und 300,

bei Eigenkapital: zwischen 11 und 15.

Erwartete Anzahl der Arbeitsplätze (einschließlich Saison- und Teilzeitarbeitsplätzen) und/oder Selbstständigen, die voraussichtlich pro Mio. EUR an Fördermitteln durch den Durchführungspartner gefördert werden:

bei Garantien: über 300,

bei Eigenkapital: über 15.

Fußnote(n):

(1)

Die Durchführungspartner sollten erläutern, warum keine ERR berechnet werden kann.

(2)

Das Projekt in einer umfassenden Bedeutung, die z. B. einschlägige Kompensations- und Eindämmungsmaßnahmen einschließt, die eingeführt wurden, um dem Klimawandel durch Eindämmung (d. h. Treibhausgasemissionen) und Anpassung (d. h. die Bewältigung von Gefahren, Auswirkungen und Risiken des Klimawandels) Rechnung zu tragen.

(3)

Wie im Leitfaden für die Nachhaltigkeitsprüfung unter den Empfehlungen der positiven Agenda beschrieben.

(4)

Bei Rahmenmaßnahmen sollte der Durchführungspartner angeben, welche Art von Nutzen bei den zugrunde liegenden Teilprojekten systematisch erzielt werden soll.

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