ANLAGE 3 VO (EU) 2021/1702
Bewertungskomponente 4 Finanzieller und technischer Beitrag des Durchführungspartners
Indikatoren | Befriedigend (= 1) | Gut (= 2) | Sehr gut (= 3) | Hervorragend (= 4) |
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FVA(1) <=5 bps | 5 bps < FVA <=30 bps | 30 bps < FVA <=100 bps | FVA > 100 bps |
Jede andere Finanzierung bzw. Investition, die nicht in den folgenden Abschnitten aufgeführt ist. | Vorrangige Tranchen. | Nachrangige Darlehen, Mezzanine-Tranchen, Hybridanleihen, bedingte Darlehen und Garantiefonds. | Beteiligungen und beteiligungsähnliche Maßnahmen. | |
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Der Endempfänger nimmt regelmäßig Mittel mit ähnlichen Laufzeiten auf, oder die Verlängerung der Laufzeit beträgt weniger als 30 %. | Der Endempfänger könnte problemlos Mittel mit ähnlichen Laufzeiten aufnehmen, oder die Verlängerung der Laufzeit liegt zwischen 30 % und 49 %. | Der Endempfänger könnte mit einigen Schwierigkeiten Mittel mit ähnlichen Laufzeiten aufnehmen, oder die Verlängerung der Laufzeit liegt zwischen 50 % und 99 %. | Der Endempfänger ist nicht in der Lage, Mittel mit ähnlichen Laufzeiten aufzunehmen, oder die Verlängerung der Laufzeit beträgt 100 % oder mehr. |
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Anwendbare Bewertungselemente:
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Keines der vorstehenden Elemente ist anwendbar. | Eines oder zwei der vorstehenden Elemente ist/sind anwendbar. | Drei bis vier der vorstehenden Elemente sind anwendbar. | Mindestens fünf der vorstehenden Elemente sind anwendbar. | |
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Es wird nicht erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition Folgendes bewirkt: (i) Katalysatorwirkung auf die Gewinnung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren (z. B. Durchführungspartner kofinanziert nur mit Eigenmitteln des Kreditnehmers); und/oder (ii) jegliche Signalwirkung auf dem jeweiligen Markt. |
Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition eine gewisse Auswirkung auf die Mobilisierung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren hat und signalisiert, dass die Maßnahmen/Investitionen voraussichtlich tragfähig und förderungswürdig sind, wodurch die vollständige Finanzierung und Durchführung erleichtert wird. | Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren hat, sich an der Maßnahme zu beteiligen oder gemeinsam mit ihnen zu investieren, wodurch eine starke Katalysatorwirkung entsteht. Dies schließt Fälle ein, in denen der Durchführungspartner maßgeblich dazu beigetragen hat, seine Finanzierung mit Finanzhilfen von Dritten oder anderen Formen der externen Unterstützung für bestimmte Projekte/Programme zu kombinieren. | Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition für die Durchführung der Maßnahme und/oder das Erreichen des angestrebten Finanzierungsniveaus entscheidend ist (ohne den Durchführungspartner wird das Projekt wahrscheinlich nicht oder nicht mit der gleichen Geschwindigkeit oder im selben Umfang durchgeführt). Dies umfasst z. B. (i) die Übernahme der Rolle eines „Cornerstone” -Investors durch den Durchführungspartner, (ii) die Kombination von Darlehen des Durchführungspartners mit öffentlichen und/oder privaten Mitteln Dritter. |
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Das Fachwissen des Durchführungspartners in Bezug auf die finanzielle Strukturierung ist nicht erforderlich, und es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners marginal ist. Der Originator der Investition zieht keinen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners. | Es wird erwartet, dass sich das Fachwissen des Durchführungspartners im Bereich der Finanzstrukturierung positiv auf die Finanzierungsstruktur der Investition auswirkt und für den Partner von Wert ist, und/oder dass der Originator der Investition einen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners zieht. | Es wird erwartet, dass sich das Fachwissen des Durchführungspartners im Bereich der Finanzstrukturierung signifikant auf die Finanzierungsstruktur der Investition auswirkt und für den Partner von signifikantem Wert ist (z. B. durch Beschleunigung des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung oder Anwendung standardisierter Strukturen usw.) und/oder dass der Originator der Investition einen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners zieht. | Es wird erwartet, dass der Beitrag des Durchführungspartners aufgrund seines Fachwissens im Bereich der Finanzstrukturierung innovativ ist und einen hohen Mehrwert für den Partner hat (z. B. durch eine deutliche Beschleunigung des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung oder die Anwendung standardisierter Strukturen auf komplexe Fälle, technische Hilfe oder beratende Unterstützung bei der finanziellen Strukturierung der Maßnahme, Experten aus dem Finanzsektor usw.). |
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Die technische Kompetenz und/oder Beratungsdienste des Durchführungspartners wurden vom Endempfänger nicht benötigt. |
Die technische Beratung des Durchführungspartners sichert die Qualität der Investition durch projektspezifische Auszahlungsbedingungen, Ad-hoc-Eingriffe (z. B. Überwachungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Auszahlungsbedingungen). ODER Jährliche Projektfortschrittsberichte. |
Der Durchführungspartner unterstützt die technische Vorbereitung oder Strukturierung der Finanzierung oder Investition, um sie besser auf die politischen Ziele abzustimmen. ODER Gezielte Inputs (Technik, Wirtschaft, Beschaffung, Klima, Umwelt, Soziales) und wertvolle Hinweise zu Projektmerkmalen oder Gestaltungsmöglichkeiten, regelmäßige Eingriffe (z. B. Überwachungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung von Standards). ODER Gezielte Überwachung (Beschaffung, Klima, Umwelt, Soziales). |
Der Durchführungspartner unterstützt die technische Vorbereitung oder Strukturierung der Finanzierung oder Investition, um sie vollständig auf die politischen Ziele abzustimmen. ODER Die technische Hilfe des Durchführungspartners hat einen wesentlichen Einfluss auf die technische oder wirtschaftliche Qualität der Investition, insbesondere durch spezifische technische Hilfe oder Beratungsdienste. ODER Signifikante physische Überwachung, z. B. bei komplexen Projekten oder Projekten mit hohem Risiko. |
Indikatoren | Befriedigend (= 1) | Gut (= 2) | Sehr gut (= 3) | Hervorragend (= 4) |
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Jede andere Finanzierung bzw. Investition, die nicht in den folgenden Abschnitten aufgeführt ist. | Vorrangige Tranchen. | Nachrangige Darlehen, Mezzanine-Tranchen, Hybridanleihen, bedingte Darlehen und Garantiefonds. | Beteiligungen und beteiligungsähnliche Maßnahmen. |
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Es wird nicht erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition Folgendes bewirkt: (i) Katalysatorwirkung auf die Gewinnung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren (z. B. Durchführungspartner kofinanziert nur mit Eigenmitteln des Kreditnehmers); und/oder (ii) jegliche Signalwirkung auf dem jeweiligen Markt. |
Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition eine gewisse Auswirkung auf die Mobilisierung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren hat und signalisiert, dass die Investitionen voraussichtlich tragfähig und förderungswürdig sind, wodurch die vollständige Finanzierung und Durchführung erleichtert wird. | Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung anderer Kofinanzierer/Bürgen/Investoren hat, sich an der Maßnahme zu beteiligen oder gemeinsam mit ihnen zu investieren, wodurch eine starke Katalysatorwirkung entsteht. Dies schließt Fälle ein, in denen der Durchführungspartner maßgeblich dazu beigetragen hat, seine Finanzierung mit Finanzhilfen von Dritten oder anderen Formen der externen Unterstützung für bestimmte Projekte/Programme zu kombinieren. | Es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners an der Finanzierung oder Investition für die Durchführung der Maßnahme und/oder das Erreichen des angestrebten Finanzierungsniveaus entscheidend ist. Dies umfasst z. B. (i) die Übernahme der Rolle eines „Cornerstone” -Investors durch den Durchführungspartner, (ii) die Kombination von Darlehen des Durchführungspartners mit öffentlichen und/oder privaten Mitteln Dritter. |
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Das Fachwissen des Durchführungspartners in Bezug auf die finanzielle Strukturierung ist nicht erforderlich, und es wird erwartet, dass die Beteiligung des Durchführungspartners marginal ist. Der Originator der Investition zieht keinen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners. | Es wird erwartet, dass sich das Fachwissen des Durchführungspartners im Bereich der Finanzstrukturierung positiv auf die Finanzierungsstruktur der Investition auswirkt und für den Partner von Wert ist, und/oder dass der Originator der Investition einen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners zieht. | Es wird erwartet, dass sich das Fachwissen des Durchführungspartners im Bereich der Finanzstrukturierung signifikant auf die Finanzierungsstruktur der Investition auswirkt und für den Partner von signifikantem Wert ist (z. B. durch Beschleunigung des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung oder Anwendung standardisierter Strukturen usw.) und/oder dass der Originator der Investition einen Nutzen aus dem Fachwissen des Durchführungspartners zieht. | Es wird erwartet, dass der Beitrag des Durchführungspartners aufgrund seines Fachwissens im Bereich der Finanzstrukturierung innovativ ist und einen hohen Mehrwert für den Partner hat (z. B. durch eine deutliche Beschleunigung des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung oder die Anwendung standardisierter Strukturen auf komplexe Fälle, technische Hilfe oder beratende Unterstützung bei der finanziellen Strukturierung der Maßnahme, Experten aus dem Finanzsektor usw.). |
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Es wird nicht erwartet, dass der Durchführungspartner dem Intermediär technische Beratung oder den Aufbau von Kapazitäten anbietet. | Es wird erwartet, dass der Durchführungspartner bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zugrunde liegenden Transaktionen festlegt und den Intermediär bei deren Auswahl berät oder davon ausgeht, dass der Intermediär Beratung bei der Umsetzung der Kriterien im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Investition benötigt. | Der Durchführungspartner erwartet, dass er sich an der technischen Unterstützung oder Aus- und Fortbildung des Intermediärs beteiligt, um dessen Leistung oder Kapazität zur Erfüllung der Anforderungen zu verbessern (z. B. in Bezug auf Berichterstattung, Förderfähigkeit, Nachhaltigkeitsaspekte und Beschaffungsstandards). Es wird erwartet, dass die Unterstützung über die übliche sorgfältige Prüfung des Durchführungspartners in der Beurteilungsphase hinausgeht. | Es wird erwartet, dass umfangreiche technische Unterstützung oder Beratung zur Verfügung gestellt wird, um den Intermediär bei der Erschließung von Geschäftsfeldern mit besonderen Auswirkungen zu unterstützen, wie sie in den InvestEU-Politikbereichen zum Ausdruck kommen. Es wird erwartet, dass die Unterstützung über die übliche sorgfältige Prüfung des Durchführungspartners in der Beurteilungsphase hinausgeht. |
Fußnote(n):
- (1)
FVA = Financial Value Added (finanzieller Mehrwert). Dieser Wert stellt die Differenz zwischen der nächstbesten Marktalternative (alternative Finanzierungskosten) für den Endempfänger und dem Preis des vom Durchführungspartner gewährten Darlehens dar. Die alternativen Finanzierungskosten des Endempfängers können durch direkte Bezugnahme auf eine liquide Anleihe oder ein kürzlich unterzeichnetes Darlehen desselben Emittenten mit einer ähnlichen Laufzeit wie die des vom Durchführungspartner gewährten Darlehens ermittelt werden. Bei Kofinanzierungen ist der maßgebliche Vergleich die parallele kommerzielle Fazilität, vorausgesetzt, der Preis ist bekannt und die Strukturen sind hinreichend vergleichbar. Wenn ein solches Instrument nicht existiert, können stellvertretend von einem vergleichbaren Unternehmen begebene Anleihen/Darlehen verwendet werden. Die Marktpreise werden von den Primär- und Sekundärhandelsniveaus der ausgewählten Anleihen oder Darlehen einschließlich der annualisierten Gebühren abgeleitet. Da die Preisschwankungen bei den meisten Anleihen auf dem Sekundärmarkt sehr groß sind, sollte darauf geachtet werden, dass die ausgewählten alternativen Finanzierungskosten entweder längerfristige Durchschnittswerte oder die aktuellen Marktbedingungen widerspiegeln, wenn diese voraussichtlich vorherrschen werden.
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