ANHANG I VO (EU) 2021/1751

N 00.01 – Mitteilungskennung

Spalten
Kennung
10
Zeilen Mitteilungskennung 10
Datum der Mitteilung 20
Art der Mitteilung 30
Stichtag für die Meldebögen N01.01 und N01.02 40
Stichtag für den Meldebogen N02.00 50
In der Mitteilung verwendete Währung 60
Name des Instituts oder Unternehmens 70
Code 80
Art des Codes 90
Kontaktperson 100
E-Mail 110
Telefon 120

N 01.01 – Undurchführbarkeit der vertraglichen Anerkennung des Bail-in nach Vertrag/Instrument

Art der Mitteilung
VERBINDLICHKEITSKENNUNG WESENTLICHE ÄNDERUNG? ENDFÄLLIGKEITSDATUM VERLÄNGERBAR? HÄUFIGKEIT DER VERLÄNGERUNG VERTRAG/INSTRUMENT UNDURCHFÜHRBARKEIT GEGENPARTEI
BESCHREIBUNG ART DER VERBINDLICHKEIT ANWENDBARES RECHT RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE NACH DEM RECHT EINES DRITTLANDES RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE IM GRÜNDUNGSMITGLIEDSTAAT NENNWERT IN DER WICHTIGSTEN URSPRÜNGLICHEN WÄHRUNG WICHTIGSTE URSPRÜNGLICHE WÄHRUNG NENNWERT IN DER LANDESWÄHRUNG BEDINGUNGEN KATEGORIE GRÜNDE, AUS DENEN DIE BEDINGUNGEN ALS ERFÜLLT ANGESEHEN WERDEN RECHTSGUTACHTEN? NAME CODE ART DES CODES NATIONALER CODE
0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140 0150 0160 0170 0180 0190 0200 0210

N 01.02 – Undurchführbarkeit der vertraglichen Anerkennung des Bail-in nach Kategorie

KATEGORIE GESAMTWERT DER VERBINDLICHKEITEN IN LANDESWÄHRUNG JE KATEGORIE GRÜNDE, AUS DENEN DIE KATEGORIEN/BEDINGUNGEN ALS ERFÜLLT ANGESEHEN WERDEN RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE ANZAHL DER ZUGRUNDE LIEGENDEN VERBINDLICHKEITEN
0010 0020 0030 0040 0050

N 02.00 – Insolvenzklassen für Verbindlichkeiten

RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE NENNWERT DER GESAMTVERBINDLICHKEITEN, DIE DER ABWICKLUNGSBEHÖRDE GEGENWÄRTIG MITGETEILT WERDEN
AUSSTEHENDE GESAMTVERBINDLICHKEITEN IM INSOLVENZRANG DAVON: VOM BAIL-IN AUSGESCHLOSSEN
DAVON: VERBINDLICHKEITEN, DIE UNTER DAS RECHT EINES DRITTLANDES FALLEN DAVON: OHNE VERTRAGLICHE ANERKENNUNG DES BAIL-IN DAVON: DER ABWICKLUNGSBEHÖRDE GEGENWÄRTIG MITGETEILT
0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070

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