Artikel 1 VO (EU) 2021/1754

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 wird wie folgt geändert:

1.
In Anhang 1.B „Liste der Verordnungen, mit denen Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen auf die Waren eingeführt wurden, für die Schutzmaßnahmen gelten” wird folgender Absatz hinzugefügt:

20)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei (ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 32).

2.
In Anhang 2 „Während der Geltungsdauer eines Schutzzolls anwendbare Antidumping- und/oder Ausgleichszollsätze für ein und dieselbe Ware” wird folgender Anhang 2.19 hinzugefügt:

ANHANG 2.19

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei (ABl. L 238 vom 6.7.2021, S. 32).

Land Unternehmen TARIC-Zusatzcode Ursprünglicher endgültiger Antidumpingzoll Antidumpingzoll während der Geltungsdauer der Schutzmaßnahme
Türkei Çolakoğlu Metalurji A.Ş. C602 7,3 % 0,0 %
Türkei Erdemir-Gruppe: — Ereğli Demir ve Çelik Fabrikalari T.A.S. — İskenderun Demir ve Çelik A.Ş. C603 5,0 % 0,0 %
Türkei Habaş Sinai ve Tibbi Gazlar İstihsal Endüstrisi A.Ş C604 4,7 % 0,0 %
Türkei Ağir Haddecilik A.Ş. C605 5,7 % 0,0 %
Türkei Borçelik Çelik Sanayii Ticaret A.Ş. C606 5,7 % 0,0 %
Türkei Alle übrigen Unternehmen C999 7,3 % 0,0 %

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