Artikel 1 VO (EU) 2021/1783

Kooperationsvereinbarungen

Das Muster, das von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 26 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 8 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 nach Möglichkeit zu verwenden ist, ist dieser Verordnung als Anhang I beigefügt.

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