Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/1816

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. Oktober 2021

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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