ANHANG II VO (EU) 2021/1934

Anhang 22-03 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird wie folgt geändert:

(1)
In Nummer 2.1 der einleitenden Anmerkungen wird folgender Satz angefügt:

„Harmonisiertes System” oder „HS” bezeichnet die im Rahmen des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren festgelegte Warennomenklatur in ihrer aufgrund der Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens vom 28. Juni 2019 geänderten Fassung (im Folgenden „HS 2022” ).;

(2)
Im Titel von Spalte 1 der Tabelle in Teil II des Anhangs wird der Ausdruck „HS-Position” durch den Ausdruck „HS-Code 2022” ersetzt;
(3)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile für die Position 0305 erhält folgende Fassung:

„Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart” ;

(4)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile für die Position ex0306 erhält folgende Fassung:

„Krebstiere, auch ohne Panzer, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake” ;

(5)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile für die Position ex0307 erhält folgende Fassung:

„Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart” ;

(6)
zwischen der Zeile für die Position ex0307 und der Zeile „Kapitel 4” werden zwei neue Zeilen eingefügt:

ex0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 3 vollständig gewonnen oder hergestellt sind.
ex 0309 Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 3 vollständig gewonnen oder hergestellt sind.;

(7)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile „ex Kapitel 15” erhält folgende Fassung:

„Tierische, pflanzliche und mikrobielle Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs; ausgenommen:” ;

(8)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile 1516 und 1517 erhält folgende Fassung:

Tierische, pflanzliche und mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet;

Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516;

(9)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile „Kapitel 16” erhält folgende Fassung:

„Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren und von Insekten” ;

(10)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der ersten Zeile für die Position ex1702 erhält folgende Fassung:

„Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose und Glucose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert” ;

(11)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile für die Position 6306 erhält folgende Fassung:

„Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen” ;

(12)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile für die Position 8548 erhält folgende Fassung:

„Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen” ;

(13)
zwischen der Zeile für die Position 8548 und der Zeile „Kapitel 86” wird eine neue Zeile eingefügt:

8549 Abfälle und Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten
a)
LDC

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware

oder

Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 70 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet

b)
Andere begünstigte Länder

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware

oder

Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet

(14)
der Text in der Spalte „Warenbezeichnung” der Zeile „Kapitel 94” erhält folgende Fassung:

„Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude” .

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