Artikel 2 VO (EU) 2021/1958

Prüfverfahren und technische Anforderungen für die Typgenehmigung von intelligenten Geschwindigkeitsassistenten als selbstständige technische Einheit

Die Typgenehmigung eines intelligenten Geschwindigkeitsassistenten als selbstständige technische Einheit wird davon abhängig gemacht, dass der ISA die in Anhang I dargelegten Prüfverfahren und technischen Anforderungen erfüllt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.