Artikel 3 VO (EU) 2021/1958
Katalog der Verkehrszeichen
Die Typgenehmigungsbehörden und technischen Dienste bewerten die Leistung von intelligenten Geschwindigkeitsassistenten gemäß dieser Verordnung auf Grundlage des Verzeichnisses der in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen; dieses Verzeichnis ist in Anhang II enthalten.
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