Artikel 1 VO (EU) 2021/2017
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Artikel 2 werden die folgenden Buchstaben f bis i angefügt:
- f)
- die in Meldebogen 111.00 in Anhang VIII angegebenen Informationen betreffend die in Meldebogen 101 in Anhang I genannten Gegenparteien, unter Beachtung der Erläuterungen in den Tabellen C 101 und C 111.00 in Anhang II bzw. Anhang IX;
- g)
- die in Meldebogen 112.00 in Anhang VIII angegebenen Informationen betreffend die in Meldebogen 101 in Anhang I genannten Gegenparteien, unter Beachtung der Erläuterungen in den Tabellen C 101 und C 112.00 in Anhang II bzw. Anhang IX;
- h)
- die in Meldebogen 113.00 in Anhang VIII angegebenen Informationen betreffend die in Meldebogen 101 in Anhang I genannten Gegenparteien, unter Beachtung der Erläuterungen in den Tabellen C 101 und C 113.00 in Anhang II bzw. Anhang IX;
- i)
- die in Meldebogen 104.00 in Anhang VIII angegebenen Informationen betreffend alle in Meldebogen 101 in Anhang I genannten geografischen Gebiete der Gegenparteien, unter Beachtung der Erläuterungen in den Tabellen C 101 und C 114.00 in Anhang II bzw. Anhang IX;
- 2.
- Anhang I wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 3.
- Anhang II wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 4.
- Anhang III wird durch Anhang III der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 5.
- Anhang IV wird durch Anhang IV der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 6.
- Anhang V wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert.
- 7.
- Anhang VI wird durch Anhang VI der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 8.
- Anhang VII wird durch Anhang VII der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 9.
- Anhang VIII der vorliegenden Verordnung wird als Anhang VIII angefügt.
- 10.
- Anhang IX der vorliegenden Verordnung wird als Anhang IX angefügt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.