Artikel 1 VO (EU) 2021/2046
Der als geografische Angabe in das internationale Register eingetragene Name „ម្រេចកំពត” / „Kampot Pepper” wird in der Union geschützt.
Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein der Kategorie „Pfeffer” zuzuordnendes Erzeugnis bezeichnet.
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