Artikel 1 VO (EU) 2021/2046

Der als geografische Angabe in das internationale Register eingetragene Name „ម្រេចកំពត” / „Kampot Pepper” wird in der Union geschützt.

Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein der Kategorie „Pfeffer” zuzuordnendes Erzeugnis bezeichnet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.